Vergaberecht
Die öffentliche Hand tritt an vielen Märkten oftmals als Monopolist auf. Deshalb unterliegt das Beschaffungsverhalten öffentlicher Stellen strengen Regeln. Nicht immer sind diese Vorgaben für Unternehmen sofort verständlich. Das Vergaberecht für öffentliche Aufträge ist zweigeteilt. Erreicht das Auftragsvolumen ohne Umsatzsteuer die so genannten EU-Schwellenwerte gelten die europäischen Wettbewerbsregeln, die in Deutschland im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) niedergelegt sind. Unterhalb der EU-Schwellenwerte regeln die Bundesländer die Vergabe öffentlicher Aufträge in ihrem jeweiligen Haushaltsrecht.
Präqualifizierung
Wenn Sie ein Präqualifizierungsverfahren durchführen möchten, können Sie sich auch direkt an die Kollegen der IHK Mittlerer Niederrhein wenden. Den Link zur Homepage der IHK Mittlerer Niederrhein sowie einen Flyer zum Präqualifizierungsverfahren finden Sie unter “weitere Informationen”.
Newsletter Auftragswesen
Zudem halten wir Sie über aktuellen Entwicklungen im Vergaberecht auf dem Laufenden. Wir berichten unter anderem über Wissenswertes, Recht und International und helfen Unternehmen bei Aspekten rund um öffentliche Ausschreibungen.
Inhalt der Oktober + November-Ausgabe:
Wissenswertes
- Neue EU-Schwellenwerte veröffentlicht
- Gutachten unterstreicht Bedeutung der Losvergabe für Mittelstand
- UBA-Beschaffungsleitfaden Rechenzentren und Rechenzentrums-Dienstleistungen
Recht
International - Aus der EU
- Konsultationen zu EU-Vergaberichtlinien gestartet
Aus den Bundesländern
- Bayern: Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013): „Setzen und Losen“
- Nordrhein-Westfalen: § 75a GO NRW löst Vergabegrundsätze ab
- Sachsen-Anhalt: Neuregelung im Gesetz des Landes Sachsen-Anhalt zur Sicherung von
- Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt – TVerG LSA zum 01.11.2025
Das Newsletter steht Ihnen im Downloadbereich unter "weitere Informationen" zur Verfügung.
