Vergaberecht
Die öffentliche Hand tritt an vielen Märkten oftmals als Monopolist auf. Deshalb unterliegt das Beschaffungsverhalten öffentlicher Stellen strengen Regeln. Nicht immer sind diese Vorgaben für Unternehmen sofort verständlich. Das Vergaberecht für öffentliche Aufträge ist zweigeteilt. Erreicht das Auftragsvolumen ohne Umsatzsteuer die so genannten EU-Schwellenwerte gelten die europäischen Wettbewerbsregeln, die in Deutschland im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) niedergelegt sind. Unterhalb der EU-Schwellenwerte regeln die Bundesländer die Vergabe öffentlicher Aufträge in ihrem jeweiligen Haushaltsrecht.
Präqualifizierung
Wenn Sie ein Präqualifizierungsverfahren durchführen möchten, können Sie sich auch direkt an die Kollegen der IHK Mittlerer Niederrhein wenden. Den Link zur Homepage der IHK Mittlerer Niederrhein sowie einen Flyer zum Präqualifizierungsverfahren finden Sie unter “weitere Informationen”.
Newsletter Auftragswesen
Zudem halten wir Sie über aktuellen Entwicklungen im Vergaberecht auf dem Laufenden. Wir berichten unter anderem über Wissenswertes, Recht und International und helfen Unternehmen bei Aspekten rund um öffentliche Ausschreibungen.
Inhalt der Januar-Ausgabe:
Wissenswertes
- Änderung der VOB/A: Erhöhung der Wertgrenzen für nationale Bauvergaben seit dem
01.01.2026 - Föderale Modernisierungsagenda ‒ schlankere Verwaltung und modernes Vergaberecht?
Recht
- Auskömmlichkeitsprüfung auf Grundlage der Auftragswertschätzung: Angebotsausschluss wegen
unauskömmlichen Zeitaufwands - Einsatz von Subplanern rechtfertigt keine Generalplanervergabe
Aus den Bundesländern
- Niedersachsen: Anpassungen der Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung seit
01.01.2026 in Kraft - Nordrhein-Westfalen: Praxisleitfaden: Wettbewerbsregister und Zuverlässigkeitsprüfung nach §
75a GO NRW - Berlin / Für in Berlin tätige Unternehmen: Landesmindestlohn zum 01.01.2026 auf 14,84 Euro
weiter gestiegen
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