Allgemeines Wirtschaftsrecht

Gewerbliche Schutzrechte

Kreativität und Erfindergeist ist von Unternehmen gerade in Deutschland mehr denn je gefordert. Umso wichtiger wird der Schutz vor Ideenklau und Nachahmung. Daher spielen gewerbliche Schutzrechte (Patent, Gebrauchsmuster, Marke und Design) sowie das Urheberrecht zunehmend eine größere Rolle.
Grundsätzlich gilt in unserem Rechtsraum die Nachahmungsfreiheit. Dies bedeutet, Erster mit einer genialen Geschäftsidee, einem Design oder einer technischen Erfindung zu sein, schützt nicht vor Nachahmern. Zudem ist zu beachten, dass eine "gute Idee" grundsätzlich nicht schutzfähig ist. Wer daher mit einer Erfolg versprechenden Geschäftsidee bei möglichen Geschäftspartnern vorstellig wird, hat ohne gesonderte Vereinbarung zur Geheimhaltung wenig Chancen dagegen vorzugehen, wenn der potenzielle Geschäftspartner die Idee ohne ihn verwirklicht.