Zuschuss zu den Beratungskosten

Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Das Programm Förderung von Unternehmensberatungen für KMU wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und den Europäischen Sozialfonds gefördert. Im Rahmen des Programms können Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu den Kosten einer Unternehmensberatung erhalten.
Nehmen Sie für eine Beratung zu diesem Förderprogramm Kontakt über unsere E-Mail-Hotline mit unseren Beratern auf: foerdermittel@niederrhein.ihk.de
Wir melden uns bei Ihnen!
Aktueller Hinweis:
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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die neue Richtlinie des Programms Förderung von Unternehmensberatungen für KMU mit Wirkung zum 01. Januar 2023 veröffentlicht. Die Richtlinie gilt bis 31. Dezember 2028.
Beachten Sie bitte, dass die Verwendungsnachweise zu den neuen Förderanträgen voraussichtlich erst ab Ende Februar 2023 über das dafür vorgesehene Verwendungsnachweisportal des  Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (nachfolgend BAFA) eingereicht werden können. Das genaue Datum wird auf der Internetseite des BAFA noch bekannt gegeben.
Wesentliche Punkte der neuen Richtlinie finden Sie nachfolgend im Überblick.
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Gefördert werden für Unternehmen allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung sowie zusätzlich spezielle Beratungen die strukturellen Ungleichheiten begegnen. Die Bemessungsgrundlage beträgt nun einheitlich 3.500 Euro. 
Der Zuschuss beträgt für Betriebsstätten im Geltungsbereich der alten Bundesländer (mit Land Berlin und Region Leipzig, ohne Regionen Lüneburg und Trier) 50 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 1.750 Euro.
Die neue Richtlinie sieht kein gesondertes Fördermodul mehr für Unternehmen in Schwierigkeiten vor. Die Förderung für Bestandsunternehmen kann auch von Unternehmen in Schwierigkeiten beansprucht werden.
Je Antragsteller (Unternehmen) können innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie mehrere in sich abgeschlossene Beratungen gefördert werden. Dies sind maximal zwei pro Jahr und fünf innerhalb der Richtliniendauer, also bis 31. Dezember 2028.
Unternehmen, die sich zum Zeitpunkt der Antragstellung im ersten Jahr nach der Gründung befinden, müssen ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner, beispielsweise der vor Ort zuständigen IHK führen. Der Nachweis in Form eines Bestätigungsschreibens des Regionalpartners ist mit der elektronischen Einreichung des Verwendungsnachweises vorzulegen.
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Wichtiger Hinweis zur Beratungsdauer gemäß „Merkblatt Beratungsinhalte und Beratungsbericht sowie bereichsübergreifende Grundsätze des ESF Plus“:
Beratungen dürfen eine maximale Dauer von fünf Tagen nicht überschreiten. Ein Tag wird hierbei mit 8 Stunden angesetzt. Demnach ergibt sich eine maximale Beratungszeit von 40 Stunden. Die jeweiligen Beratungszeiten müssen nicht zusammenhängend erbracht werden. Die Reisezeiten, Pausen sowie die Zeit, die die Beraterin bzw. der Berater benötigt, um den Bericht zu erstellen, zählen nicht zu diesem Zeitkontingent. Im einzureichenden Beratungsbericht des Beratungsunternehmens müssen neben den einzelnen Daten der Beratungstage auch die jeweiligen Stunden angegeben werden. Beratungen, die länger als 40 Stunden dauern, können nicht gefördert werden. Eine Reduzierung auf 40 Stunden ist ausgeschlossen, da eine Beratung als Gesamtleistung zu sehen ist.
Die jeweilige Beratung muss innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nach Erhalt des Informationsschreibens der Leitstelle (Nummer 7.2.3 der Richtlinien) gegenüber der Leitstelle abgerechnet werden. 
Nehmen Sie für ein kostenloses Informationsgespräch Kontakt über unsere E-Mail-Hotline mit unseren Beratern auf: foerdermittel@niederrhein.ihk.de
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Ziel des Bundesprogramms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ ist, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken. Um dies zu erreichen können sich Unternehmen von qualifizierten Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Die entstehenden Kosten werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss durch das Förderprogramm reduziert.
Die Antragstellung erfolgt online über die BAFA- Antragsplattform. Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist das Unternehmen. Eine der eingeschalteten Leitstellen, z. B. die DIHK Service GmbH, prüft den Antrag vor und informiert den Antragstellenden über das Ergebnis. Erst nach Erhalt dieses Informationsschreibens darf mit der Beratung begonnen und ein Beratungsvertrag unterschrieben werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.
Fragen zur Förderfähigkeit beantworten die Leitstellen des Programms. Ein Verzeichnis aller Leitstellen steht auf der Homepage des BAFA als Download zur Verfügung.
Hinweis: Unternehmen, die sich zum Zeitpunkt der Antragstellung im ersten Jahr nach der Gründung befinden, müssen ein kostenloses Informationsgespräch vor der Antragstellung mit einem regionalen Ansprechpartner ihrer Wahl führen. Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen. Eine Übersicht der regionalen Ansprechpartner ist ebenfalls auf der Homepage des BAFA als Download erhältlich. Die Niederrheinische IHK steht ihren Mitgliedsunternehmen als regionaler Ansprechpartner für dieses Programm gern für das zuvor genannte kostenlose Informationsgespräch zur Verfügung.
Nehmen Sie für ein kostenloses Informationsgespräch Kontakt über unsere E-Mail-Hotline mit unseren Beratern auf: foerdermittel@niederrhein.ihk.de