Was bedeutet die CE-Kennzeichnung
Die CE-Kennzeichnung ist ein technischer „Reisepass“ für bestimmte Produkte im europäischen Binnenmarkt. Sie zeigt, dass ein Produkt die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen erfüllt. Hersteller erklären damit, dass ihr Produkt allen geltenden EU-Vorschriften entspricht.
Für welche Produkte ist dei CE-Kennzeichnung Pflicht?
Die Kennzeichnung ist verpflichtend für Produkte, die unter eine oder mehrere EU-Richtlinien fallen, zum Beispiel:
- Maschinen
- Elektrogeräte
- Spielzeug
- Medizinprodukte
- Aufzüge
- Persönliche Schutzausrüstungen
Produkte, die nicht in den Anwendungsbereich einer Richtlinie fallen, dürfen kein CE-Zeichen tragen.
Wie läuft die CE-Kennzeichnung ab?
Der Hersteller führt ein Konformitätsbewertungsverfahren durch. Dazu gehören:
- Technische Dokumentation erstellen und zehn Jahre aufbewahren.
- Konformitätserklärung ausstellen (mit Angaben zu Produkt, Normen, Richtlinien).
- CE-Zeichen anbringen – gut sichtbar, leserlich und dauerhaft.
Was müssen Importeure beachten?
Importeure müssen sicherstellen, dass die Konformitätserklärung und technische Unterlagen vorliegen. Sie sollten eine schriftliche Zusicherung des Herstellers einholen und jederzeit Kontakt aufnehmen können.
Wer überwacht die Einhaltung?
Die Marktaufsichtsbehörden, z. B. Bundesnetzagentur und Gewerbeaufsichtsämter, kontrollieren die Einhaltung. Sie dürfen Stichproben nehmen, Produkte testen und Maßnahmen ergreifen.
Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen?
Bei fehlender CE-Kennzeichnung kann das Inverkehrbringen untersagt werden. Bei Gefahr für Gesundheit und Sicherheit sind sofortige Maßnahmen möglich. In schweren Fällen drohen strafrechtliche Sanktionen.
Wo finde ich die Übersicht der CE-Richtlinien?
Eine Übersicht aller relevanten CE-Richtlinien inklusive Richtliniennummern, Anwendungsbereich und Umsetzung in deutsches Recht finden Sie nachfolgend.
Wo bekomme ich CE-Beratung?
uttc-Ingenieurgesellschaft mbH Thomas van Eymeren
Friedrich-Heinrich-Allee 159
47475 Kamp-Lintfort
Tel: 02842/ 9290313
E-Mail: uttc@uttc.de Internet: www.uttc.de
Richtlinien und Leistungen: Maschinen, Niederspannung, Druckbehälter, EMV, Explosionsgefährdung, Druckgeräte, Gasverbrauchseinrichtungen, Bauproduktenverordnung, Elektroschrott- und Elektronik-Altgeräte, Druckgeräte, Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen, Normen, Technische Dokumentation, CEKennzeichnungen, Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit, Explosionsschutz, Maschinensicherheit, Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Ingenieurbüro Godolt Hans-Dieter Godolt
Laakweg 37
46519 Alpen
Tel: 02802/ 8082-10 Fax: -11
E-Mail: mail@godolt.de Internet: www.godolt.de
Richtlinien und Leistungen: Maschinen, ATEX (mechanisch)
SiKon GmbH Dipl. Ing. Rüdiger Hölscher
Duisburger Str. 290
47198 Duisburg
Tel.: 02066/ 398811 Fax: -398810 Mobil: 01743 179 891
E-Mail: hoelscher@sikon-gmbh.eu Internet: www.sikon-gmbh.eu
Richtlinien und Leistungen: Maschinen (insbesondere Pressensicherheit, Wesentliche Änderungen, Maschinensteuerungen nach DIN EN ISO 13849-1), Arbeitsmittelprüfungen gem. BetrSichV