Aktuelle Zollinfos
- Wie sind die Wirtschaftsbeziehungen zwischen NRW und den USA?
- Welche Zölle gelten bzw sind geplant?
- Woran knüpft der länderspezifische Zollsatz an?
- Wer trägt die Mehrkosten durch Zusatzzölle?
- Fallen eingesetzte Zusatzzölle unter „Höhere Gewalt (Force Majeure)“?
- Kann ein Vertragspartner aufgrund der Zölle vom Vertrag zurücktreten?
- Gibt es Freigrenzen für zollfreie Einfuhren?
- Wo kann ich die aktuellen Zollsätze für mein Produkt recherchieren?
- Welche Gegenmaßnahmen plant die EU?
- Wo finde ich weitere Informationen zu den Zöllen?
Wie sind die Wirtschaftsbeziehungen zwischen NRW und den USA?
- Die USA sind der 4.-wichtigste Handelspartner der EU, hinter den Niederlanden, Frankreich und China.
- Die USA sind weltweit der wichtigste Investitionsstandort für NRW.
- Die USA sind der wichtigste Absatzmarkt für NRW-Produkte außerhalb der EU.
- Weitere Infos auf einen Blick.
Welche Zölle gelten bzw sind geplant?
- Seit dem 12. März gelten US-Zölle von 25 Prozent auf Stahl- und Aluminiumeinfuhren. Diese gelten zusätzlich zu den bereits bestehenden Einfuhrzöllen. Sie sind in den Veröffentlichungen 10895 und 10896 vom 10. Februar 2025 enthalten. Für Waren, die nicht in den Kapiteln 72, 73 bzw. 76 enthalten sind (bspw. sind Zolltarifnummern der Kapitel 66, 84, 85, 87, 88, 90, 94, 95, 96 genannt) werden die Zusatzzölle anteilig auf das Gewicht des Metallanteils erhoben. Diese Angaben muss der Exporteur bereit stellen. Detaillierte Erläuterungen finden Sie hier.
- Generell gelten ab 5. April Zusatzzölle von 10 Prozent zusätzlich zum Regelzollsatz (ausgenommen Produkte, für die andere Zusatzzölle gelten, sowie Waren des Annex II der Proklamation und Waren unter den Freihandelsabkommen mit CA und MX). Ab dem 09. April sollten länderspezifische Sonderzölle die bislang geltenden ersetzen. Für die EU waren 20 Prozent geplant, aktuell sind 30 Prozent im Gespräch. Diese sind zunächst bis zum 01. August 2025 ausgesetzt.
- Eine Übersicht, welche Zollsätze für welche Länder gelten sollen, finden Sie hier: https://whitehouse.gov/wp-content/uploads/2025/04/Annex-I.pdf
- Kraftfahrzeugeinfuhren in die USA werden ab dem 3. April 2025 mit zusätzlichen Wertzöllen in Höhe von 25 Prozent belastet. Diese Regelung gilt seit dem 03. Mai 2025 auch für Autoteile. Siehe Adjusting Imports of Automobiles and Automobile Parts
Woran knüpft der länderspezifische Zollsatz an?
Wichtig: Der länderspezifische Satz knüpft am Ursprung der Ware an und nicht daran, aus welchem Land die Waren geliefert werden. Wenn Ware chinesischen Ursprungs aus der EU in die USA geliefert werden, fällt der Satz für China an.
Wer trägt die Mehrkosten durch Zusatzzölle?
Generell hängt es von den vereinbarten Lieferbedingungen (Incoterms®) ab, welcher Vertragspartner für die Zahlung der Importzölle verantwortlich ist. In den meisten Fällen lautet die vertragliche Vereinbarung, dass die Einfuhrabgaben zu Lasten des Importeurs gehen.
Fallen eingesetzte Zusatzzölle unter „Höhere Gewalt (Force Majeure)“?
Laut Musterklauseln der Internationalen Handelskammer (ICC) für internationale Verträge gelten zum Beispiel Naturkatastrophen, Pandemien aber auch Handelsbeschränkungen, Embargos und Sanktionen als Ereignisse höherer Gewalt, nicht aber ausdrücklich Änderungen von Zollbestimmungen. Ob Zusatzzölle ein Ereignis höherer Gewalt darstellen, kann nur im Einzelfall gerichtlich geklärt werden.
Kann ein Vertragspartner aufgrund der Zölle vom Vertrag zurücktreten?
Hier gibt es keine pauschale Antwort, da verschiedene Faktoren juristisch beurteilt werden müssen. Dazu gehören z.B. die Rechtswahl, vertragliche Vereinbarungen beispielsweise zu Preisanpassungsklauseln oder die Frage, wie schwerwiegend sich die Voraussetzungen geändert haben, die ursprünglich zum Vertragsabschluss geführt haben.
Gibt es Freigrenzen für zollfreie Einfuhren?
Die aktuelle Grenze für zollfreie Einfuhren von Paketsendungen liegt bei USD 800. Ausgenommen sind Pakete aus China.
Wo kann ich die aktuellen Zollsätze für mein Produkt recherchieren?
Die aktuellen Zollsätze finden Sie in dieser Datenbank Access2Markets sowie direkt im US-Zolltarif.
Welche Gegenmaßnahmen plant die EU?
Die geplanten Gegenmaßnahmen der EU werden bis zum 06. August ausgesetzt.
Zum 15. April 2025 sollten die sogenannten Rebalancing-Maßnahmen aus dem Jahren 2018 und 2020 mit den EU-Durchführungsverordnungen EU 2018/886 und 2020/502 reaktiviert und ausgeweitet werden. Die EU hat die vorgenannten Verordnungen und betroffenen Warenlisten mit der EU-Durchführungsverordnung 2025/778 aktualisiert.
Der betroffene Warenkreis ergibt sich aktuell ausfolgenden Rechtsvorschriften:
- Anhang I und II der DVO (EU) 2018/886 in der durch den Anhang I der DVO (EU) 2025/778 geänderten Fassung
- Art. 1 der DVO (EU) 2020/502
- Anhang II bis IV der DVO (EU) 2025/778.
Die Höhe der Zusatzzölle sind je nach zolltariflicher Einreihung 10 oder 25 Prozent.
Bei Einführung der EU-Gegenmaßnahmen würden sogenannte „Shipping clause“ gelten, d.h. Waren, die gemäß Frachtdokument vor dem Inkrafttreten der Zölle aus den USA in die EU ausgeführt worden sind, wären von den Zusatzzölle nicht betroffen.
Wo finde ich weitere Informationen zu den Zöllen?
Die US-Zollverwaltung stellt regelmäßig aktualisierte Informationen zu den Themen Ein- und Ausfuhr bereit.
Beträge zum Thema von der DIHK, Berlin: https://www.dihk.de/de/themen-und-positionen/internationales/us-handelspolitik
Wichtige Details werden von der GTAI veröffentlicht.
Außerdem hat die EU-Kommission einen Fragen-Antworten-Katalog veröffentlicht.