Außenwirtschaftsverkehr
Exportkontrolle
Das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) geht in § 1 vom Grundsatz der Freiheit des Außenwirtschaftsverkehrs aus. Nach § 7 AWG sind aber Beschränkungen möglich, um
- die Berücksichtigung wesentlicher Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland zu gewährleisten,
- eine Störung des friedlichen Zusammenlebens der Völker zu verhüten oder
- zu verhüten, dass die auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland erheblich gestört werden.
Auf dieser Grundlage enthält die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) konkrete Verbote und Genehmigungspflichten. Die Bestimmungen ermöglichen insbesondere eine Kontrolle des Exports von Waffen und Rüstungsgütern. Für den Export solcher Güter enthalten die Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern vom 19. Januar 2000 Kriterien und Prinzipien für die Genehmigungsfähigkeit. Die Exportkontrollvorschriften der Europäischen Union (EU) sind für solche Güter zu beachten, die sowohl zivilen als auch militärischen Zwecken zugeführt werden können (sog. dual-use-Güter). Die Novelle der EG-Verordnung Nr. 1334/2000 legt für alle Mitgliedstaaten der EU eine einheitliche Güterliste (Anhang I zur EG-VO) und Genehmigungspflichten und -verfahren für die Ausfuhr und Verbringung von dual-use-Gütern verbindlich fest. Die AWV und die EG-VO und vor allem ihre Anhänge sind Änderungen unterworfen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: Kurzdarstellung Exportkontrolle
Die jeweils aktuellsten Fassungen der AWV und der EG-VO werden in Auszügen auf der Internetseite des Bafa veröffentlicht.
Exportkontrolle aktuell
„Exportkontrolle aktuell” heißt der Informationsdienst des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa). Dahinter versteckt sich ein monatlich erscheinender Newsletter, der kompakt und übersichtlich über Rechts- und Verfahrensänderungen – wie neue Embargos oder Änderungen der Güterlisten – sowie über aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet der Exportkontrolle informiert. Mit diesem neuen Service möchte das Bafa die tägliche Unternehmensarbeit erleichtern. Denn Exportkontrolle ist eine wichtige, komplexe und sich schnell entwickelnde Materie. Unternehmen müssen sich stets auf dem Laufenden halten und ihre betriebsinterne Organisation den Veränderungen anpassen, um keine Fehler zu begehen. Das ist insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen eine besondere Herausforderung. abonniert werden.
Sanktionslistenprüfung aufgrund der Terror- und Embargoverordnungen der EU
Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 hat die Europäische Gemeinschaft auf der Grundlage von Resolutionen des UN-Sicherheitsrates Verordnungen erlassen, die der Bekämpfung des internationalen Terrorismus dienen. Diese Verordnungen gelten unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten und sind von jedermann zu beachten. Den in den Anhängen der Verordnungen aufgeführten Personen, Organisationen oder Einrichtungen dürfen weder direkt noch indirekt Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Gleiches gilt auch für die länderbezogenen Embargos der EU.