Import
Nach dem Außenwirtschaftsgesetz ist der Außenwirtschaftsverkehr grundsätzlich frei. Allerdings gibt es Ausnahmen von dieser Regel. Aus diesem Grund und in Verbindung mit dem Zollkodex sowie der Zollkodex Durchführungsverordnung der Europäischen Union sind zahlreiche Bestimmungen und Verfahrensvorschriften bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern zu beachten.
Um die wichtigsten Bestimmungen herauszufinden ist die Ware zunächst zu „tarifieren“, d. h. einer elfstelligen Warennummer bzw. Codenummer des Harmonisierten Systems zuzuordnen. Dazu ist es notwendig, die Ware genau zu definieren (zum Beispiel „Kurbelwellen aus Eisen, gegossen“). Dann können Sie mit Hilfe des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik oder dem Elektronischen Zolltarif die Warennummer (auch Codenummer oder Zolltarifnummer genannt) herausfinden. Anschließend ist es möglich mit Hilfe des vorgenannten Zolltarifs weitere Informationen zu ermitteln, u. a.:
- Bestehende Verbote und Beschränkungen
- Antidumpingzölle
- Einfuhrgenehmigungspflichten
- Notwendige Dokumente wie Ursprungszeugnisse, Überwachungsdokumente, Ursprungserklärungen
- Zollsätze
Die Einfuhr ist beim zuständigen Zollamt mittels Zollanmeldung (Einfuhranmeldung) vorzunehmen. Dies geht sowohl auf Papiervordruck (Einheitspapier) als auch im Internet. Die Internetzollanmeldung sowie weitere Hinweise, z. B. zur notwendigen EORI-Nummer (Zollnummer) finden Sie unter der Homepage des Zolls.
Von der Zollbehörde werden die fälligen Abgaben erhoben (Einfuhrumsatzsteuer, Verbrauchssteuern und Zölle).
Die Einfuhrumsatzsteuer wird immer erhoben, entweder zum vollen Steuersatz (19 Prozent) oder zum ermäßigten Steuersatz (7 Prozent). Verbrauchssteuern fallen bei Alkohol, Kaffee, Mineralöl und Tabak an.
Aus Ländern, mit denen die Europäische Union sogenannte Präferenzabkommen geschlossen hat, können die Waren zollfrei oder zu einem geringeren Zollsatz eingeführt werden. Voraussetzung sind entsprechende Nachweise, wie beispielsweise die Warenverkehrsbescheinigungen EUR 1, EUR MED, ein Ursprungszeugnis Form A oder die A.TR bei Einfuhren aus der Türkei.