International

Beschränkungen des Finanzmarktes, Bürgschaften und Garantien

Ausschluss aus SWIFT-System


Ab dem 12. März 2022 sind folgende sieben russischen Banken aus dem SWIFT-Zahlungssystem ausgeschlossen: 
  • Bank Otkritie
  • Novikombank
  • Promsvyazbank
  • Bank Rossiya
  • Sovcombank
  • VNESHECONOMBANK (VEB)
  • VTB BANK
Die Sberbank, die größte Bank Russlands, sowie die Gazprombank sind vorerst nicht ausgeschlossen. Die gegen diese beiden Banken seit 2014 gültigen Sanktionen haben jedoch weiterhin Bestand. 
Bei Geschäften in US-Dollar ist zu berücksichtigen, dass die Sberbank von US-Sanktionen betroffen ist. 

Schwierigkeiten im Zahlungsverkehr
Durch den SWIFT-Ausschluss werden die sieben genannten russischen Banken vom globalen Finanzsystem abgeschnitten. Dies gilt sowohl für Zahlungen nach Russland als auch aus dem Land. Deutsche Banken prüfen derzeit jede einzelne Transaktion nach Russland, sodass viele Transaktionen verzögert oder abgelehnt werden. Dies betrifft auch Zahlungen über nicht sanktionierte Banken. In Russland haben Unternehmen bereits begonnen, zu nicht-sanktionierten russischen Banken sowie zu Banken im Ausland, unter anderem in China und Kasachstan, zu wechseln. 

Keine Euro-Banknoten nach Russland
Es ist verboten, auf Euro lautende Banknoten an Russland oder an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland – einschließlich der Regierung und der Zentralbank Russlands – oder zur Verwendung in Russland zu verkaufen, zu liefern, zu verbringen oder auszuführen. 
Das Verbot gilt nicht für den Verkauf, die Lieferung, das Verbringen oder die Ausfuhr von auf Euro lautende Banknoten, sofern dieser Verkauf, diese Lieferung, dieses Verbringen oder diese Ausfuhr erforderlich ist für:   
  1. den persönlichen Gebrauch natürlicher Personen, die nach Russland reisen oder von deren mitreisenden unmittelbaren Familienangehörigen, oder 
  2. amtliche Tätigkeiten diplomatischer Missionen, konsularischer Vertretungen oder internationaler Organisationen in Russland, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen.

Keine Export- / Investitionsgarantien

Die Bundesregierung hat die Übernahme von Exportkreditgarantien und Investitionsgarantien des Bundes für Russland bis auf weiteres ausgesetzt. Es werden keine Anträge auf Übernahme dieser Garantien bearbeitet. Außerdem ist ein EU-weites Verbot von Exportkredit- und Investitionsgarantien für Russland in Kraft getreten. Bereits bestehende Exportkredit- und Investitionsgarantien sichern Exporteure, finanzierende Banken und Investoren jedoch weiterhin gegen Zahlungsausfälle und politische Risiken in Russland ab.
Ware, die noch auf dem Transportweg ist sowie Dienstleistungen, die noch nicht erbracht wurden, sind nicht abgesichert.
 

Keine Carnet ATA für Russland und Belarus

Durch die aktuellen EU-Finanzsanktionen erfolgen durch Euler Hermes keine Zahlungen mehr nach Russland bei Carnet-Ausfällen. Davon betroffen ist inzwischen auch Belarus. Bis auf weiteres können keine Carnets für Russland und Belarus ausgestellt werden.   
Für die Ukraine sind Carnets weiter möglich. Es sind aber zusätzliche schriftliche Risikoübernahmeerklärungen von den Carnet-Antragstellern notwendig.