Niederrheinische IHK

Prüfungen Verkehr

Sie möchten als Berufskraftfahrer arbeiten oder gefährliche Güter transportieren? Sie interessieren sich für den Betrieb eines Taxi- oder Mietwagenunternehmens oder wollen anderweitig als Unternehmer oder Fahrer im Verkehrsbereich tätig werden? Dann ist es erforderlich, dass Sie das entsprechende Know-how besitzen und nachweisen können.

Dazu sind für bestimmte gewerbliche Tätigkeiten die Teilnahme an Schulungen und das Ablegen einer Sach- oder Fachkundeprüfungen gesetzlich vorgeschrieben.

Berufskraftfahrer

Voraussichtliche Prüfungstermine für die Prüfung “beschleunigte Grundqualifikation”:

28.10.2026 ausgebucht
29.10.2026 Zusatztermin
19.11.2026
09.12.2026
Wir weisen darauf hin, dass wir derzeit ausschließlich Prüfungsteilnehmer aus dem Bezirk der Niederrheinischen IHK annehmen. Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem ersten Wohnsitz. Ob wir für Sie zuständig sind, zeigt Ihnen der IHK-Finder. Sie können sich in unserem Portal zur Prüfung anmelden.

Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

Mit dem Gesetz zur Einführung einer Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer im Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz/BKrFQG) und der Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQV) wurde in Deutschland die EU-Berufskraftfahrer-Richtlinie 2003/59 umgesetzt. Für den Erwerb der Grundqualifikation nach BKrFQG gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
  • „Prüfung beschleunigte Grundqualifikation”, die aus 140 Stunden Unterricht in einer zugelassenen Ausbildungsstätte und einer schriftlichen Prüfung von 90 Minuten Dauer besteht.
  • „Prüfung Grundqualifikation”, die sehr umfangreich ist und aus einem schriftlichen Teil von vier Stunden und einem praktischen Teil von bis zu dreieinhalb Stunden besteht. Für die „Prüfung Grundqualifikation” ist keine Teilnahme an einer Schulung vorgeschrieben.
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) bietet einen Fragenfundus für die Prüfung zum Erwerb der Berufskraftfahrerqualifikation.

Hinweise zur Teilnahme und Gebühr

  • Erscheinen Sie rechtzeitig vor Prüfungsbeginn.
  • Bitte bringen Sie unbedingt einen gültigen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel) mit
  • Diese Veranstaltung bieten wir aufgrund hoheitlichem Auftrag an. Daher gilt abweichend von den AGB für Zahlungen unsere Gebührenordnung .
Ernst-Stefan Dören, Tel: 0203 2821 264

Gefahrgutfahrer

Voraussichtliche Prüfungstermine ADR-Wiederholungsprüfungen

16.09.2026
08.10.2026
05.11.2026
03.12.2026
Sie können sich in unserem Portal zur Prüfung anmelden.
Fahrzeugführer, die gefährliche Güter auf der Straße befördern, müssen gemäß Kapitel 8.2 des Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße ADR im Besitz einer ADR-Bescheinigung sein:
Eine ADR-Bescheinigung ist erforderlich für
1. Stück- und Schüttguttransport: wenn gefährliche Güter in einem Fahrzeug befördert werden und Abschnitt 1.1.3 ADR (sog. freigestellte Beförderungen) oder Kapitel 3.4 ADR (limited quantities = begrenzte Mengen) keine Anwendungen finden.
2. Tanktransport
wenn gefährliche Güter in
  • einem Fahrzeug oder MEMU in Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks oder MEGC, deren Einzelfassungsraum 3 m³ übersteigt,
  • einem Fahrzeug oder MEMU in fest verbundenen Tanks oder Aufsetzungstanks mit einem Fassungsraum von mehr als 1 m³,
  • Batterie-Fahrzeugen mit einem Gesamtfassungsraum von mehr 1 m³
befördert werden.
Die ADR-Bescheinigung wird von der Industrie- und Handelskammer ausgestellt, sofern der Fahrer an einer anerkannten Schulung teilgenommen und die entsprechende Prüfung bestanden hat.
Das ADR sieht für die Gefahrgutfahrer eine kursbezogene Ausbildung vor. Jeder Gefahrgutfahrer, der eine ADR-Bescheinigung benötigt, muss den
Basiskurs allgemeine Kenntnisse sowie Kenntnisse für die Beförderung von Stück- und Schüttgütern
absolvieren. Nach Teilnahme an der Schulung und erfolgreichem Ablegen der Prüfung für diesen Basiskurs, erhält der Teilnehmer die ADR-Bescheinigung. Die 5-jährige Gültigkeit beginnt mit erfolgreichem Ablegen der Prüfung in diesem Kurs.
Spezialwissen wird vermittelt in den Aufbaukursen
Tank
Klasse 1 explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff
Klasse 7 radioaktive Stoffe
Im letzten Jahr vor Ablauf seiner ADR-Bescheinigung muss der Fahrzeugführer eine Auffrischungsschulung absolvieren. Die neue Schulungsbescheinigung ist dann, ab dem Ablauf der alten Bescheinigung, 5 Jahre gültig. Die neue Schulungsbescheinigung verlängert den Zeitraum insgesamt um 5 Jahre, dies gilt auch, wenn die Schulung frühzeitig besucht wurde. Es entsteht also kein Zeitverlust, obwohl die Schulung frühzeitig besucht wurde.
Umfang und Inhalt der einzelnen Kurse werden in Deutschland durch die vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag herausgegebenen Kurspläne festgelegt. Diese Kurspläne sind für eine einheitliche Ausbildung der Gefahrgutfahrer in Deutschland geschaffen.

Hinweise zur Teilnahme und Gebühr:

  • Erscheinen Sie rechtzeitig vor Prüfungsbeginn.
  • Bitte bringen Sie unbedingt einen gültigen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel) mit
  • Diese Veranstaltung bieten wir aufgrund hoheitlichem Auftrag an. Daher gilt abweichend von den AGB für Zahlungen unsere Gebührenordnung.
Aktuelles zum Thema Gefahrgut finden Sie auf unserer Seite Aktuelle Gefahrgut-News
Jens Wischerhoff, 0203 2821 249

Gefahrgutbeauftragte

Voraussichtliche Prüfungstermine Gefahrgutbeauftragte

10.11.2026
01.12.2026
Weitere Termine auf Anfrage
Sie können sich in unserem Portal zur Prüfung anmelden.
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) bietet einen Fragenkatalog an.

Bestellung von EU-Sicherheitsberatern/Gefahrgutbeauftragten

Sobald ein Unternehmen an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist und ihm Pflichten als Beteiligter in der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt oder in der Gefahrgutverordnung See zugewiesen sind, muss es mindestens einen Sicherheitsberater für die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutbeauftragter) schriftlich bestellen (§ 3 Abs. 1 Gefahrgutbeauftragtenverordnung – GbV).
Die Funktion des Gefahrgutbeauftragten kann nach dem Unterabschnitt 1.8.3.4. ADR/RID/ADN
  • vom Leiter des Unternehmens,
  • von einer Person mit anderen Aufgaben in dem Unternehmen oder
  • von einer dem Unternehmen nicht angehörigen Person wahrgenommen werden,
sofern dieser tatsächlich in der Lage ist, die Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten zu erfüllen.

Befreiung

Die Vorschriften der Gefahrgutbeauftragtenverordnung gelten nicht für Unternehmen
  1. deren Tätigkeit sich auf Beförderungen gefährlicher Güter beziehen, deren Freistellung von den Vorschriften des ADR/RID/ADN/International Maritime Dangerous Goods Code (IMDG-Code) geregelt ist oder sich auf Mengen je Beförderungseinheit erstrecken, die unterhalb der Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR festgelegten Mengen liegen, oder die ausschließlich Beförderungen nach Kapitel 3.4 und 3.5 ADR/RID/ADN/IMDG-Code durchführen,
  2. die in einem Kalenderjahr an der Beförderung von nicht mehr als 50 Tonnen netto gefährlicher Güter für den Eigenbedarf in Erfüllung betrieblicher Aufgaben beteiligt sind, wobei dies bei radioaktiven Stoffen nur bei der Beförderung der UN-Nummern 2908 bis 2911 gilt,
  3. denen ausschließlich Pflichten als Fahrzeugführer, Schiffsführer, Empfänger, Reisender, Hersteller und Rekonditionierer von Verpackungen oder als Stelle für Inspektionen und Prüfungen von Großpackmitteln (IBC) zugewiesen worden sind oder
  4. die ausschließlich als Auftraggeber des Absenders an der Beförderung gefährlicher Güter von nicht mehr als 50 Tonnen netto pro Kalenderjahr beteiligt sind, ausgenommen radioaktive Stoffe der Klasse 7 und gefährliche Güter der Beförderungskategorie 0 nach Absatz 1.1.3.6.3 ADR.
Die oben genannten Freistellungen können alternativ nebeneinander angewendet werden. Für einen Handwerker könnte dies bedeuten, dass er, wenn in Einzelfällen die Beförderung oberhalb der Mengengrenzen nach 1.1.3.6.3 ADR, trotzdem keinen Gefahrgutbeauftragten benötigt, weil im Jahr die 50 t (netto) an Gesamtmenge nicht erreicht werden.

Schulungsnachweis

Als Gefahrgutbeauftragter darf nur bestellt werden oder als Unternehmer selbst die Funktion des Gefahrgutbeauftragten wahrnehmen, wer Inhaber eines für den betroffenen Verkehrsträger gültigen Schulungsnachweises ist (§ 3 Abs. 3 GbV). Der 5-jährige Schulungsnachweis wird erstmalig nach Teilnahme an einer von der Industrie- und Handelskammer (IHK) anerkannten Grundschulung und nach Bestehen der entsprechenden Prüfung vor der IHK ausgestellt. Die Verlängerung des Schulungsnachweises erfolgt nach Bestehen einer Fortbildungsprüfung. Die Prüfung kann ohne vorhergehende Schlung absolviert werden. Die Verlängerung des Schulungsnachweises um 5 Jahre kann nur innerhalb Gültigkeit die Verkehrsträger unfassen, für die die zu verlängernde Schulungsbescheinigung gilt.

Schulung

Die in den Schulungen zu behandelnden Sachgebiete ergeben sich aus den Unterabschnitten 1.8.3.3 und 1.8.3.11 ADR/RID/ADN sowie aus § 8 GbV. Dies gilt analog für den Seeschiffsverkehr.
Die Schulung zum erstmaligen Erwerb des Schulungsnachweises umfasst
  • für den ersten Verkehrsträger mindestens 22 Stunden und 30 Minuten (30 Unterrichtseinheiten [UE])
  • für jeden weiteren Verkehrsträger 7 Stunden und 30 Minuten (10 UE).
Eine UE beträgt 45 Minuten. Schulungen dürfen nicht mehr als 7 Stunden und 30 Minuten (10 UE) pro Tag umfassen. Über die Teilnahme an der Schulung wird vom Lehrgangsveranstalter eine Lehrgangsbestätigung ausgestellt.

Ablauf der Prüfung

Prüfung für Gefahrgutbeauftragte führen die Industrie- und Handelskammern durch. Interessenten können sich unabhängig vom Lehrgangsort, vom Wohnort oder Firmensitz bei jeder IHK zur Prüfung anmelden. Die Prüfung ist ausschließlich schriftlich, die verwandten Fragebögen bundeseinheitlich.
Prüfungen nach GbV sind
  1. die Grundprüfung nach einer Schulung, die mindestens 22 Stunden und 30 Minuten (30 UE) umfasste,
  2. die Ergänzungsprüfung nach einer Schulung, die mindestens 7 Stunden und 30 Minuten (10 UE) umfasste,
  3. die Verlängerungsprüfung.
Die Grundprüfung kann für einen oder bis zu vier Verkehrsträger abgenommen werden. Die Fragen und Aufgaben der Prüfung berücksichtigen die in § 5 Abs. 2 GbV genannten Sachgebiete. Die Prüfungsbögen für die Grund- und Ergänzungsprüfung enthalten offene Fragen, Multiple-Choice-Fragen und miteinander verknüpfte Fragen nach einer Aufgabenbeschreibung (Fallstudie).
Die Prüfungsbögen für die Verlängerungsprüfung enthalten offene Fragen und Multiple-Choice-Fragen. In der Prüfung muss der Schulungsteilnehmer nachweisen, dass er über die Kenntnisse, das Verständnis und die Fähigkeiten verfügt, die für die Tätigkeit als Gefahrgutbeauftragter erforderlich sind. Aus diesem Grunde werden in der Prüfung Fragen und Aufgaben gestellt, die selbstständiges Arbeiten mit den betreffenden Gefahrgutvorschriften erfordern. Als Hilfsmittel sind in der Prüfung die einschlägigen Rechtsvorschriften für die jeweiligen Verkehrsträger zugelassen. Elektronische Medien dürfen bei der Prüfung nicht eingesetzt werden.
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 50 Prozent der möglichen Höchstpunktzahl erreicht wurden. Eine einmalige Wiederholung der Grundprüfung ist ohne weitere Schulung möglich.
Verlängerungsprüfungen können innerhalb der Geltungsdauer des Schulungsnachweises beliebig oft wiederholt werden.

Hinweise zur Teilnahme und Gebühr

  • Erscheinen Sie rechtzeitig vor Prüfungsbeginn.
  • Bitte bringen Sie unbedingt einen gültigen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel) mit
  • Diese Veranstaltung bieten wir aufgrund hoheitlichem Auftrag an. Daher gilt abweichend von den AGB für Zahlungen unsere Gebührenordnung .
Jens Wischerhoff, 0203 2821 249

Güterkraftverkehr

Der gewerbliche Güterkraftverkehr ist erlaubnis-/genehmigungspflichtig. Über die persönlichen Voraussetzungen zur Genehmigungs-/ Erlaubniserteilung informieren wir Sie gerne im persönlichen Gespräch.

Voraussichtliche Prüfungstermine Güterkraftverkehr

schriftlich* mündlich*
10.11.2026 18.11.2026
12.01.2027 20.01.2027
16.02.2027 24.02.2027
*Die schriftlichen und mündlichen Termine gehören jeweils zueinander.
Die vorgenannten Termine sind voraussichtliche Prüfungstermine.
Den endgültigen Prüfungstermin erhalten Sie mit einem separaten Einladungsschreiben.
Melden Sie sich in unserem Portal zur Prüfung an.
Wir weisen darauf hin, dass wir derzeit ausschließlich Prüfungsteilnehmer aus dem Bezirk der Niederrheinischen IHK annehmen. Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem ersten Wohnsitz. Ob wir für Sie zuständig sind, können Sie im IHK-Finder prüfen.
Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen (grenzüberschreitend bereits ab 2,5 Tonnen) haben.
Für die Durchführung der Prüfungen sind die Industrie- und Handelskammern zuständig. Es gilt das Wohnortprinzip, d.h. die Prüfung ist vor IHK der abzulegen, in deren Bezirk der Prüfungsteilnehmer seinen Wohnsitz hat.

Hinweise zur Teilnahme und Gebühr

  • Erscheinen Sie rechtzeitig vor Prüfungsbeginn.
  • Bitte bringen Sie unbedingt einen gültigen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel) mit
  • Diese Veranstaltung bieten wir aufgrund hoheitlichem Auftrag an. Daher gilt abweichend von den AGB für Zahlungen unsere Gebührenordnung .
Ernst-Stefan Dören, 0203 2821 264

Taxi / Mietwagen

Voraussichtliche Prüfungstermine Taxi/Mietwagen

schriftlich* mündlich*
20.10.2026 29.10.2026
17.11.2026 24.11.2026
16.12.2026 22.12.2026
21.01.2027 26.01.2027
17.02.2027 23.02.2027
*Die schriftlichen und mündlichen Termine gehören jeweils zueinander.
Die vorgenannten Termine sind voraussichtliche Prüfungstermine.
Den endgültigen Prüfungstermin erhalten Sie mit einem separaten Einladungsschreiben.
Melden Sie sich in unserem Portal zur Prüfung an.

Hinweise zur Teilnahme und Gebühr

  • Erscheinen Sie rechtzeitig vor Prüfungsbeginn.
  • Bitte bringen Sie unbedingt einen gültigen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel) mit
  • Diese Veranstaltung bieten wir aufgrund hoheitlichem Auftrag an. Daher gilt abweichend von den AGB für Zahlungen unsere Gebührenordnung .

Taxen- und Mietwagenverkehr

Taxenverkehr (§ 47 PBefG) ist die Personenbeförderung mit Personenkraftwagen zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel. Der Unternehmer unterliegt einer Genehmigungs-, Betriebs-, Beförderungs- und Tarifpflicht. Beförderungsaufträge dürfen an Taxenhalteplätzen, unterwegs oder am Betriebssitz entgegengenommen werden.
Verkehr mit Mietwagen (§ 49 PBefG) ist die Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen, die nur im Ganzen zur Beförderung angemietet werden und mit denen der Unternehmer Fahrten ausführt, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt. Die Fahrgäste müssen ein zusammengehöriger Personenkreis und über Ziel und Ablauf der Fahrt einig sein. Mit Mietwagen darf kein „taxenähnlicher“ Verkehr betrieben werden. Im Gegensatz zum Verkehr mit Taxen dürfen Fahraufträge nur am Betriebssitz des Unternehmens entgegengenommen werden, „öffentliches Bereithalten“ ist nicht gestattet.
Wer als Unternehmer/Unternehmerin Verkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung der für den Betriebssitz zuständigen Genehmigungsbehörde.

Genehmigungsbehörde

Der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung ist formell bei der für den Betriebssitz zuständigen Genehmigungsbehörde einzureichen.

Für das Stadtgebiet Duisburg
Stadt Duisburg
Ordnungsamt - Straßenverkehrsamt
Ludwig-Krohne-Straße 6
47049 Duisburg
Für das Kreisgebiet des Kreises Kleve
Kreis Kleve
Der Landrat
Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Abteilung Straßenverkehr
Fleischhauerstr. 10
47533 Kleve
Telefon: 02821 85 522
Telefax: 02821 85 360
Für das Kreisgebiet des Kreises Wesel Kreis Wesel
Der Landrat
Besondere Straßenangelegenheiten
Reeser Landstr. 31
46483 Wesel
Telefon: 0281 207 2257
Telefax: 0281 2074165

Voraussetzungen für die Erteilung einer Genehmigung

Der Antragsteller und die von ihm mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmer müssen ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts im Inland haben (§13 Abs. 1 Punkt 4 PBefG). Die Regelung gilt nur für die innerdeutsche Personenbeförderung, nicht jedoch für die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Verkehr mit Kfz, im Transit- (Durchgangs-) Verkehr mit Kfz und im europäischen Personenverkehr, soweit für die Unternehmer mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat Kabotagefreiheit besteht.
Vor Erteilung der Genehmigung sind die persönliche Zuverlässigkeit, die finanzielle Leistungsfähigkeit und die fachliche Eignung nachzuweisen (§13 Abs. 1 PBefG).

Persönliche Zuverlässigkeit

Die persönliche Zuverlässigkeit des Unternehmers/der Unternehmerin und der ggf. zur Führung des Taxen- oder Mietwagenunternehmen bestellten Person wird gegenüber der Genehmigungsbehörde in der Regel durch ein polizeiliches Führungszeugnis sowie einem Auszug aus dem Gewerbezentralregister nachgewiesen. Nähere Einzelheiten erfahren Sie bei der für Ihren Betriebssitz zuständigen Genehmigungsbehörde.

Finanzielle Leistungsfähigkeit

Zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit ist es erforderlich, dass das Eigenkapital zuzüglich der Reserven des Unternehmens nicht weniger als 2.250,00 Euro für das erste Fahrzeug bzw. 1.250,00 Euro für jedes weitere Fahrzeug betragen. Die finanzielle Leistungsfähigkeit wird durch Vorlage einer Eigenkapitalbescheinigung eines Wirtschaftsprüfers, vereidigten Buchprüfers, Steuerberaters, Steuerbevollmächtigten, Fachanwalts für Steuerrecht, einer Wirtschaftsprüfungs-, Buchprüfungs- oder Steuerberatungsgesellschaft oder eines Kreditinstituts nachgewiesen.
Zusätzlich sind Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltung und der Träger der Sozialversicherung dem Antrag beizufügen. Ob eventuell weitere Unterlagen vorzulegen sind, wird Ihnen die Genehmigungsbehörde mitteilen.

Fachkundeprüfung Straßenpersonenverkehr

Der Nachweis der fachlichen Eignung erfolgt auch durch die Ablegung der Fachkundeprüfung Straßenpersonenverkehr (Taxen- und Mietwagenverkehr) vor dem Prüfungsausschuss der zuständigen Industrie- und Handelskammer.
Der Prüfungsausschuss der Niederrheinischen Industrie- und Handelskammer in Duisburg ist zuständig für interessierte Prüfungsteilnehmer/Prüfungsteilnehmerinnen mit Wohnsitz in Duisburg sowie den Kreisen Kleve und Wesel.

Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung Personenkraftverkehr

Die Teilnahme an der Fachkundeprüfung macht eine eingehende fachliche Vorbereitung erforderlich. Eine Auswahl uns bekannter Fachliteratur sowie Schulungsveranstalter finden Sie weiter unten auf dieser Seite in der Rubrik Lehrgangsveranstalter und Lektüre Prüfung Güterverkehr und Personenverkehr.

Anmeldung zur Prüfung

Für die Durchführung zur Prüfung erhebt die Niederrheinische IHK eine Gebühr in Höhe von 192,00 Euro, die bereits mit dem Eingang der Prüfungsanmeldung bei der Niederrheinischen IHK fällig wird. Der Prüfungsteilnehmer hat zum Nachweis der Zahlung eine Kopie des Überweisungsbeleges der Anmeldung zur Prüfung beizufügen. Erst nach Eingang der Anmeldung und der Prüfungsgebühr bei der Niederrheinischen IHK wird Ihre Anmeldung bearbeitet.
Die Fachkundeprüfung für den Taxen- und Mietwagenverkehr setzt sich aus zwei schriftlichen Prüfungsteilen und ggf. einem ergänzenden mündlichen Prüfungsteil zusammen. Der erste Teil der schriftlichen Prüfung besteht aus Fragen, die entweder Multiple-Choice-Fragen mit vier Antworten zur Auswahl oder Fragen mit direkter Antwort oder eine Kombination beider Systeme umfassen, der zweite Teil aus einer schriftlichen Übung/Fallstudie. Der zeitliche Ansatz für jede schriftliche Teilprüfung beträgt eine Stunde. Der mündliche Teil der Prüfung soll eine halbe Stunde je Prüfling nicht überschreiten.
Spätestens 12 Werktage vor dem schriftlichen Prüfungstermin soll die Einladung zur Prüfung erfolgen.

Hinweise zur Teilnahme und Gebühr

  • Erscheinen Sie rechtzeitig vor Prüfungsbeginn.
  • Bitte bringen Sie unbedingt einen gültigen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel) mit
  • Diese Veranstaltung bieten wir aufgrund hoheitlichem Auftrag an. Daher gilt abweichend von den AGB für Zahlungen unsere Gebührenordnung .

Prüfungsausschuss Straßenpersonenverkehr (Taxi/Mietwagen)

Die Niederrheinische IHK hat folgende Personen in den Prüfungsausschuss Straßenpersonenverkehr berufen:

Vorsitz
Jens Wischerhoff (Vorsitz)
Ernst-Stefan Dören (stellv. Vorsitz)
Beisitzer
Michael Dickmann
Monique Dickmann
Ilhan Koyuncu
Sebastian Leleux
Mareike Nußbaum
Maria Anna Schatorje
Peter Schellen
Daniel Schepers
Belinda Verhuven
Stefan Vollert
Christian Wolters
Der Prüfling hat das Recht, Prüfer wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen. Ein etwaiger Befangenheitsantrag ist zur Vermeidung eines vergeblichen Prüfungstermins unter Angabe der Ablehnungsgründe der Anmeldung zur Prüfung beizufügen.
Jens Wischerhoff 0203 2821 249

Omnibus

Prüfungstermine

Prüfungstermine werden auf Anfrage mitgeteilt. Sie können sich in unserem Portal für eine Prüfung anmelden.

Hinweise zur Teilnahme und Gebühr

  • Erscheinen Sie rechtzeitig vor Prüfungsbeginn.
  • Bitte bringen Sie unbedingt einen gültigen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel) mit
  • Diese Veranstaltung bieten wir aufgrund hoheitlichem Auftrag an. Daher gilt abweichend von den AGB für Zahlungen unsere Gebührenordnung.

Gewerblicher Straßenpersonenverkehr

Wer als Unternehmer/Unternehmerin entgeltliche oder geschäftsmäßige Personenbeförderungen mit Omnibussen oder Kraftfahrzeugen im Gelegenheitsverkehr durchführen möchte, benötigt dazu eine Genehmigung der für die Niederlassung zuständigen Behörde (§ 2 Personenbeförderungsgesetz – PBefG) Ausflugsfahrten, Ferienziel-Reisen und der Verkehr mit Mietomnibussen und mit Mietwagen sind Formen des Gelegenheitsverkehrs (§ 46 PBefG).

Zuständige Genehmigungsbehörde für den Omnibusverkehr

Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 25
Am Bonneshof 25
40474 Düsseldorf
Telefon: 0211 475 3284 / -3782 / -3784

Vor Erteilung der Genehmigung sind gegenüber der zuständigen Behörde die Sicherheit und die Leistungsfähigkeit des Betriebs, die Zuverlässigkeit, die fachliche Eignung des Unternehmers oder der zur Führung der Geschäfte bestellten Person (Verkehrsleiter) und der Ort des Betriebssitzes oder der Niederlassung nachzuweisen.

Nachweis der fachlichen Eignung durch Prüfung (Omnibus)

Der Nachweis der fachlichen Eignung erfolgt durch die Ablegung der Fachkundeprüfung Personenkraftverkehr (Omnibusverkehr) vor dem Prüfungsausschuss der zuständigen Industrie- und Handelskammer. (Artikel 8 Abs. 1 VO EG 1071/2009 in Verbindung mit §§ 4 und 5 PBZugV). Die Niederrheinische Industrie- und Handelskammer ist zuständig für Interessierte mit Wohnsitz in Duisburg sowie den Kreisen Kleve und Wesel.

Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung Personenkraftverkehr

Die Teilnahme an der Fachkundeprüfung macht eine eingehende fachliche Vorbereitung erforderlich. Art und Umfang der Vorbereitung sind freigestellt.

Ablauf der Prüfung

Die Fachkundeprüfung für den Straßenpersonenverkehr - ausgenommen Taxen- und Mietwagenverkehr - setzt sich aus zwei schriftlichen Prüfungsteilen und ggf. einem ergänzenden mündlichen Prüfungsteil zusammen. Der erste Teil der schriftlichen Prüfung besteht aus Fragen, die entweder Multiple-Choice-Fragen mit vier Antworten zur Auswahl oder Fragen mit direkter Antwort oder eine Kombination beider Systeme umfassen, der zweite Teil aus einer schriftlichen Übung/Fallstudie. Der Zeitansatz für jede schriftliche Teilprüfung beträgt zwei Stunden. Der mündliche Teil der Prüfung soll eine halbe Stunde je Prüfling nicht überschreiten.

Anmeldung zur Fachkundeprüfung

Für die Durchführung der Prüfung erhebt die Niederrheinische IHK eine Gebühr in Höhe von 227,00 Euro, die bereits mit dem Eingang der Prüfungsanmeldung bei der Niederrheinischen IHK fällig wird. Der Prüfungsteilnehmer hat zum Nachweis der Zahlung eine Kopie des Überweisungsbleges der Anmeldung zur Prüfung beizufügen.
Erst nach Eingang des Anmeldeformulars und der Prüfungsgebühr bei der Niederrheinischen IHK liegt eine verbindliche Anmeldung zur Prüfung vor.
Spätestens 12 Werktage vor dem schriftlichen Prüfungstermin soll die Einladung zur Prüfung erfolgen.

Hinweise zur Teilnahme und Gebühr

  • Erscheinen Sie rechtzeitig vor Prüfungsbeginn.
  • Bitte bringen Sie unbedingt einen gültigen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel) mit
  • Diese Veranstaltung bieten wir aufgrund hoheitlichem Auftrag an. Daher gilt abweichend von den AGB für Zahlungen unsere Gebührenordnung .

Prüfungsausschuss Straßenpersonenverkehr (Omnibus)

Die Niederrheinische IHK hat folgende Personen in den Prüfungsausschuss Straßenpersonenverkehr berufen:
Vorsitz: Jens Wischerhoff (Vorsitz)

Ernst-Stefan Dören (stellv. Vorsitz)
Beisitzer: Michael Dickmann

Monique Dickmann

Maraike Nussbaum

Maria Anna Schartojé

Peter Schellen

Belinda Verhuven

Stefan Vollert

Der Prüfling hat das Recht, Prüfer wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen. Ein etwaiger Befangenheitsantrag ist zu Vermeidung eines vergeblichen Prüfungstermins unter Angabe der Ablehnungsgründe der Anmeldung zur Prüfung beizufügen.
Jens Wischerhoff, Tel: 0203 2821 249

Binnenschifffahrt

Wer als Unternehmer gewerblichen Binnenschiffsgüterverkehr mit Schiffen betreiben will, deren Ladefähigkeit 200 metrische Tonnen bei höchstzulässigem Tiefgang überschreitet, benötigt zur Ausübung der Tätigkeit eine Erlaubnis.
Zuständig für die Erteilung der Erlaubnis ist die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes - Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (Erlaubnisbehörde).
Dezernat Wirtschaftsangelegenheiten der Binnenschifffahrt
Am Propsthof 51
53121 Bonn
Telefon: +49 228 7090-4252
Telefax: +49 228 7090-9010
Web: www.wsv.de
Über die Voraussetzungen zur Genehmigungserteilung sowie den Prüfungsablauf/die Prüfungstermine informieren wir Sie gerne im persönlichen Gespräch. Die Prüfung basiert auf den in der BinSchZV genannten Kenntnisbereichen.

Prüfungstermine

Prüfungstermine werden auf Anfrage mitgeteilt. Sie können sich in unserem Portal für eine Prüfung anmelden.

Hinweise zur Teilnahme und Gebühr

  • Erscheinen Sie rechtzeitig vor Prüfungsbeginn.
  • Bitte bringen Sie unbedingt einen gültigen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel) mit
  • Diese Veranstaltung bieten wir aufgrund hoheitlichem Auftrag an. Daher gilt abweichend von den AGB für Zahlungen unsere Gebührenordnung.
Ernst-Stefan Dören, 0203 2821 264

Lehrgangsveranstalter Gefahrgutfahrerschulungen

Folgende Veranstalter wurden von der Niederrheinischen IHK anerkannt und führen regelmäßig Gefahrgutfahrerschulungen in unserem Kammerbezirk durch:
Veranstalter Schulungsumfang
ACADEMY Fahrschule Drive In
Inhaber Michael Geurts
Albersallee 150
D-47533 Kleve
Telefon: +49 2821 - 12265
Telefax: +49 2821 - 453677
Basiskurs
Aufbaukurs Tank
Auffrischungsschulung
ACADEMY-Fahrschule Schramm e.K.
Glockengasse 22
47608 Geldern
Telefon: 02831 – 974 5277
Basiskurs
Aufbaukurs Tank
Auffrischungsschulung
BBG Gesellschaft für betriebliche Beratung
und Betreuung mbH
Konrad-Adenauer-Ring 12
47167 Duisburg
Telefon: 0211 7347 435
Telefax: 0211 7347 444
E-Mail: info@bbg-svg.de
Basiskurs
Aufbaukurs Tank
Aufbaukurs Klasse 1
Auffrischungsschulung
DEKRA Akademie GmbH
Theodor-Heuss-Str. 92
47167 Duisburg
Telefon: 0203 995380
Telefax: 0203 9953815
Basiskurs
Aufbaukurs Tank
Aufbaukurs Klasse 1 + 7
Auffrischungsschulung
Fahrschul-Team
Dauvermann GmbH
Am Schornacker 69
46485 Wesel
Telefon: 02453 559
Telefax: 02453 3325
Basiskurs
Aufbaukurs Tank
Auffrischungsschulung
Fahrschule Markus Rulofs
Inh. Rulofs & Röttges GbR
Neudorfer Straße 15
47057 Duisburg
Telefon: 0203 93311785
Website: https://fahrschule-rulofs.de/
Basis Kurs
Aufbaukurs Tank
Auffrischungsschulungen
FAR-Verkehrsfachschule GmbH
Dr.-Detlev-Karsten-Rohwedder-Straße 9
47228 Duisburg
Telefon: 02065 98 49 150
Gefahrgutschule Westerdorf
Ausbildungsstätte in
Alpen / Moers / Xanten / Wesel
Telefon: 0172 2810401
Telefax: 0234 6408115
Basiskurs
Aufbaukurs Tank
Aufbaukurs Klasse 1
Auffrischungsschulung
KAS GmbH
Kalkarer Str. 81
47533 Kleve
Telefon: 02821 7907980
Telefax: 02821 7907990
Basiskurs
Aufbaukurs Tank
Aufbaukurs Klasse 1
Auffrischungsschulung

Lehrgangsveranstalter Gefahrgutbeauftragtenschulung

Folgende Veranstalter wurden von der Niederrheinischen IHK zur Schulung von Gefahrgutbeauftragten anerkannt:
Veranstalter Schulungsumfang
Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt e. V.
Schulschiff "Rhein"
Rheinanlagen 12a
Stadthafen Duisburg-Homberg
47198 Duisburg
Telefon 02066 22 88 44
E-Mail: info@schulschiff-rhein.de
Schulung für den Verkehrsträger Binnenschifffahrt
DEKRA Akademie GmbH
Theodor-Heuss-Str. 92
47167 Duisburg
Telefon 0203 - 9953818
Telefax 0203 - 9953815
E-Mail: nicole.n.mueller@dekra.com
Schulung für die Verkehrsträger Straße und Schiene

Lehrgangsveranstalter und Lektüre Prüfung Güterverkehr und Personenverkehr

Lektüre

AVB-Lerncenter GmbH & Co. KG
Online-Lerncenter zur Prüfungsvorbereitung (digitaler Fragenkatalog)
Bohlenstraße 64
32312 Lübbecke
Fachkunde & Prüfung für den Taxi- und Mietwagenunternehmer
TECVIA GmbH
Heinrich Vogel Verlag
Aschauerstr. 30
81549 München
Taxi Handbuch
Leitfaden für zukünftige und praktizierende Taxi- und Mietwagenunternehmer
HUSS-VERLAG GmbH
Joseph-Dollinger-Bogen 5
80807 München
Taxi- und Mietwagen - Lehrbuch mit Fragenkatalog
Verkehrsverlag/-seminare HeMA e.K.
Ruhehorst 37
46244 Bottrop
Taxenordnung und Taxentarifordnung der Betriebssitzgemeinde
(bei den Genehmigungsbehörde zu erhalten)
Vorbereitungslehrgang zur IHK-Fachkundeprüfung Taxen- und Mietwagenverkehr
Band I (Lehrbuch) / Band II (Rechnungswesen & Prüfungstest)
Reinhold Karnowka
Logistikseminare e. Kfm.
https://www.karnowka.de/
Lernkarten
Geerd Westenbroek
Dresdener Str. 19
10999 Berlin
https://www.westenbroek.de/
Der Omnibus-Unternehmer
Leitfaden für die Fachkundeprüfung
TECVIA GmbH
Heinrich Vogel Verlag
Neumarkter Str. 18
81673 München
Omnibus - Lehrbuch
Verkehrsverlag HeMa e.K.
Reiffstr. 2 a
45659 Recklinghausen

Schulungsveranstalter

Folgende Veranstalter führen in eigener Verantwortung Lehrgänge und Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung durch:
Veranstalter
ABC Verkehrsleiter
Hirschstr. 13
69190 Walldorf
Tel.: 06227 7783150
info@abc-verkehrsleiter.de
https://abc-verkehrsleiter.de/
Online oder bei Ihnen vor Ort
AVB-Seminare GmbH & Co. KG
Bohlenstraße 64
32312 Lübbecke
Tel.: 05741 9099250
www.avb-seminare.de
info@avb-seminare.de
Verkehrsseminare in Duisburg und bundesweit, online.
AWV-Seminare
Pfarrer-Kneipp-Str. 2
47533 Kleve
Tel.: 02821 9791919
Mobil: 01525 5316636
www.awv-seminare.de
oezguer.altin@awv-seminare.de
AZV bundesweite Intensivschulung, Inhouse Schulung, Onlineschulung für Güter- und Busunternehmerprüfung
Grüner Weg 8
37639 Bevern
Tel.: 05531-9989498
www.azv-info.de
info@azv-info.de
Frank R. Bibow
Dorfstr. 27a
26188 Edewecht
Tel.: 04486 938844
http://www.verkehrsseminare.de
info@verkehrsseminare.de
Schulungsort:
B + B Hotel (ehemals IBIS)
Portsmouthplatz 5 / am Hauptbahnhof
47051 Duisburg – Zentrum
Bilena – Akademie für Bildung und Entwicklung
Dr. Ulas Gergin
Unternehmerschulungen in Präsenz, Online und Wochenendkurse
Tel.: 0176 39864125
www.bilena.de
gergin@bilena.de
Fahrschule Aus- & Weiterbildung Rolf Schmitz
Aachener Str. 25
52349 Düren
Tel.: 02421 770634
Fax 02421 770635
Web: www.rolfschmitz-fahrschule.de/kurse-1.html
Schulungsort:
Fahrschule Verkehrsinsel
Willicher Str. 16
47918 Tönisvorst
Gefahrgutbüro Lindner
Ansprechpartner: Sabine Lindner
Viktoriastr. 64
45327 Essen
Tel. 0201-27989794
E-Mail: info@gefahrgutbuero-lindner.de
Web: http://www.gefahrgutbuero-lindner.de
Schulungsort:
Essen und Dortmund
Reinhold Karnowka
Logistikseminare e.Kfm.
Tel.: 0208 853103
www.karnowka.de
Schulungsort:
TZU IV
Essener Str. 5
46047 Oberhausen
Unterricht auch online möglich
KAS Kraftfahrer Ausbildungsstätte GmbH
Kalkarer Straße 81
47533 Kleve
Telefon: 02821 79079-80
E-Mail: info@kas-fahrschule.de
Internet: www.kas-fahrschule.de
Kraatz Consulting GmbH
Georg-Schumann-Str. 151
04155 Leipzig
Tel.: +49 341/ 241 395 73
E-Mail: office@arbeitsschutzexperten.com
Web: www.arbeitsschutzexperten.com
Marbs Verkehrsseminare
Kreßbacher Str. 5
74177 Bad Friedrichshall
Tel.: 07136 - 2707181
info@verkehrsseminare.com
MechanX UG (haftungsbeschränkt)
Vertreten durch: Oguzhan Soyer, Ediz Kocabas
Kolonnenstr. 8
10827 Berlin
Tel: +49 163 4879733
info@taxi-meister.de
Web: www.taxi-meister.de
SVG-Akademie GmbH (Online-Schulungsanbieter)
Bullerdeich 36
20537 Hamburg
Tel.: 0711 4019125
www.svg-akademie.de
info@svg-akademie.de
Taxischule Kreitz
Nesselrodestr. 18a
50735 Köln
Tel.: 0221 7604984
Mobil: 0176 82435485
VB-Verkehrsseminare, Alexander Brauer, Verkehrsleiter und Betriebsleiter Vorbereitungsseminare
Tel.: 05222 9446015
www.verkehrsleiter-betriebsleiter.de
info@vb-verkehrsseminare.de
Schulungsorte:
Duisburg, Essen und bundesweit

Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmer e.V.
Heinrich-von-Stephan-Str. 1
40764 Langenfeld
Tel.: 02173 14131
Verkehrsverlag-HeMa e.K.
Ruhehorst 37
46244 Bottrop
Tel.: 02045 414480
Verkehrsseminare Naumann
In der Stehle 36 b
53547 Kasbach-Ohlenberg
Tel.: 02644 4063334
Schulungsort:
Hotel Ibis
Mercatorstr. 15
47051 Duisburg

Externe Gefahrtgutbeauftragte

Sofern Sie kennzeichnungspflichtiges Gefahrgut transportieren, sind Sie verpflichtet, einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen.
Dieser hat die Aufgabe, den rechtssicheren Transport sicherzustellen.
Wenn Sie erstmalig oder nur gelegentlich Gefahrgut transportieren, empfiehlt sich die Benennung eines externen Gefahrgutbeauftragten.
Eine Auswahl möglicher externer Gefahrgutbeauftragter finden Sie nachfolgend:
Firma Kontaktdaten
Bothe, Ralf
Gefahrgut und Umweltschutz
Waldstr. 3b
45739 Oer-Erkenschwick
Tel.: 02368 902313
Mobil: 0152 53727225

Klonki, Jan Eric
HGK Ship Management Lux S.á.r.l., Niederlassung Duisburg
Dr. Hammacher Str. 49
47119 Duisburg
Verkehrsträger Binnenschiff, Seeschiff, Straße, Schiene
Tel.: +49 203 39 587 - 505
Lecomte, Henri
G. U. A. B. – Gefahrgut, Umwelt, Abfall, Beratung
Am Steinmetz 11
42551 Velbert
Tel.: 02051 258 467
Fax: 02051 605 9296
Lindner, Sabine
Gefahrgutbüro Lindner

Viktoriastr. 64

45327 Essen

Littges, Patrick MBA
Med Service Bonn UG (Haftungsbeschränkt)
Steinpilzweg 2
53123 Bonn
E-Mail: medservicebonn@gmail.com
Jansen, Birgit
GGSB – Gefahrgut – Schulung – Beratung
Lessingstraße 1a
41061 Mönchengladbach
Tel.: 02161 620 68 76
Mobil: 0176 6131 5280
E-Mail: info@ggsb.eu
Morabito, Marco
Dangerous Goods / GHS
Training <> Assessment <> Consulting
Kampstraße 22
40591 Düsseldorf
Tel.: 0211 709663
Mobil: 0176 21437935
E-Mail: dg-ghs@mail.de
Schering, Theodor
Gefahrgut
Ellewick 75
48691 Vreden
Tel.: 02564 398825

Mobil: 0171 2287531

E-Mail: theodor.schering@gmx.de
Schultes, Sabine
DGA&C
Pers.zert. Sachverständige
Berliner Str. 64b
51377 Leverkusen
Mobil: 0173 7190112
E-Mail: dgac@hotmail.de