Binnenschiffsgüterverkehr

Wer als Unternehmer gewerblichen Binnenschiffsgüterverkehr mit Schiffen betreiben will, deren Ladefähigkeit 200 metrische Tonnen bei höchstzulässigem Tiefgang überschreitet, benötigt zur Ausübung der Tätigkeit eine Erlaubnis.
Zuständig für die Erteilung der Erlaubnis ist die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes - Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (Erlaubnisbehörde).
Dezernat Wirtschaftsangelegenheiten der Binnenschifffahrt
Am Propsthof 51
53121 Bonn
Telefon: +49 0228 7090-4252
Telefax: +49 0228 7090-9010
Web: www.wsv.de
Über die Voraussetzungen zur Genehmigungserteilung informieren wir in unserem Merkblatt Binnenschiffsgüterverkehr oder auch im persönlichen Gespräch.
Hinweise zur Teilnahme und Gebühr:
Erscheinen Sie rechtzeitig vor Prüfungsbeginn.
Bitte bringen Sie unbedingt einen gültigen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel) mit
Diese Veranstaltung bieten wir aufgrund hoheitlichem Auftrag an. Daher gilt abweichend von den AGB für Zahlungen unsere Gebührenordnung Link.