Prüfung

Berufskraftfahrer-Qualifikation

Hinweise zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) finden Sie im Downloadbereich.
Der Fragenfundus für die Prüfung zum Erwerb der Berufskraftfahrerqualifikation ist nunmehr auf der Seite des DIHK veröffentlicht. Sie finden diese hier.
Wir weisen darauf hin, dass wir derzeit ausschließlich Prüfungsteilnehmer*innen aus dem Bezirk der Niederrheinischen IHK annehmen. Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem ersten Wohnsitz. Ob wir für Sie zuständig sind, können Sie unter diesem Link abrufen.

Voraussichtliche Prüfungstermine für die Prüfung “beschleunigte Grundqualifikation”

Prüfungen bieten wir an den Standorten Duisburg und Kleve wie folgt an:
25.06.2024 (Duisburg)
15.07.2024 (Duisburg)
17.07.2024 (Duisburg)
27.08.2024 (Duisburg)
05.09.2024 (Duisburg)
08.10.2024 (Duisburg)
30.10.2024 (Kleve)


Grundqualifikation:
nach Absprache

Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

Mit dem Gesetz zur Einführung einer Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer im Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz/BKrFQG) und der Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQV) wurde in Deutschland die EU-Berufskraftfahrer-Richtlinie 2003/59 umgesetzt. Für den Erwerb der Grundqualifikation nach BKrFQG gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
  • „Prüfung beschleunigte Grundqualifikation”, die aus 140 Stunden Unterricht in einer zugelassenen Ausbildungsstätte und einer schriftlichen Prüfung von 90 Minuten Dauer besteht.
  • „Prüfung Grundqualifikation”, die sehr umfangreich ist und aus einem schriftlichen Teil von vier Stunden und einem praktischen Teil von bis zu dreieinhalb Stunden besteht. Für die „Prüfung Grundqualifikation” ist keine Teilnahme an einer Schulung vorgeschrieben.
Für die Durchführung der Prüfungen sind die Industrie- und Handelskammern zuständig. Es gilt das Wohnortprinzip, d.h. die Prüfung ist vor der IHK abzulegen, in deren Bezirk der Prüfungsteilnehmer seinen Wohnsitz hat.