Fortbildungsprüfungen

Logistikmeister

Geprüfte Logistikmeister planen, steuern und überwachen Waren- und Materialflüsse von der Güterannahme bis zum Versand. Sie arbeiten für Verkehrs- und Transportunternehmen, etwa in den Bereichen Spedition, Umschlag und Lagerwirtschaft oder in den Unternehmen der unterschiedlichsten Wirtschaftszweige im Bereich Logistik.

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf aus dem Bereich der Logistik oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  • das Ablegen des Prüfungsteils „Grundlegende Qualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
  • über die in Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Voraussetzungen hinaus ein Jahr Berufspraxis.
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zur Tätigkeit eines Geprüften Logistikmeisters aufweisen. Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein, d. h. die Teilnehmer an berufsbegleitenden Lehrgängen können noch während der ganzen Lehrgangsdauer die erforderliche Berufspraxis erwerben. Der Prüfungsnachweis über die berufs- und arbeitspädagogische Eignung (Ausbilderprüfung) ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.

Prüfungstermine

Grundlegende
Qualifikationen
Handlungs-
spezifische
Qualifikation
Anmeldung möglich ab Anmeldeschluss
Herbst 2026 05./06.11.2026 16./17.11.2026 Mai 2026 30.06.2026
Frühjahr 2027 29./30.04.2027 12./13.05.2027 Dezember 2026 15.01.2027
Herbst 2027 21./22.10.2027 11./12.11.2027 Mai 2027 30.06.2027
Frühjahr 2028 03./04.05.2028 16./17.05.2028 Dezember 2027 15.01.2028
Herbst 2028 02./03.11.2028 16./17.11.2028 Mai 2028 30.06.2028

Anmeldung zur Prüfung

Die Zulassungsüberprüfung sowie die Anmeldung zur Prüfung können Sie über unser IHK-Online-Portal vornehmen.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr beträgt 653,00 Euro gemäß der Gebührenordnung der Niederrheinischen IHK.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 Prozent der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt wird eine Stornogebühr von 50 Prozent der fälligen Gebühr erhoben.