Industriemeister Hüttentechnik
Geprüfte Industriemeister Hüttentechnik sind qualifiziert, in den betrieblichen Funktionsfeldern „Produktion“, „Betriebserhaltung Produktion“ und „Betriebserhaltung Infrastruktur“ handlungsspezifische Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben zu übernehmen. Sie sind befähigt und befugt, Aufgaben der betrieblichen Aus- und Weiterbildung wahrzunehmen.
Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Fachrichtungen Hüttentechnik, Metall oder Chemie zugeordnet werden kann, und danach mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens 18 Monate einschlägigie Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- das Ablegen des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
- in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Fällen mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
(3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters – Fachrichtung Hüttentechnik gemäß § 1 Abs. 3 haben.
Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung nachzuweisen. Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Die Zulassung können Sie über unser IHK-Online-Portal überprüfen lassen.
Informationen zur Prüfung
Prüfungstermine
Die bundeseinheitlichen Prüfungstermine der Basisqualifikation finden Sie hier. Die Prüfung wird nur im Frühjahr eines jeden Jahres angeboten.
Anmeldung zur Prüfung
Die Zulassungsüberprüfung sowie die Anmeldung zur Prüfung können Sie über unser IHK-Online-Portal vornehmen.
Anmeldeschluss für die schriftliche Frühjahrsprüfung ist der 15. Januar.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt 567,00 Euro gemäß der Gebührenordnung der Niederrheinischen IHK.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 Prozent der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt wird eine Stornogebühr von 50 Prozent der fälligen Gebühr erhoben.