Technischer Fachwirt

Geprüfte Technische Fachwirte sind befähigt, in Betrieben unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben sowie die Schnittstellenfunktion zwischen den betriebswirtschaftlichen und technischen Unternehmensbereichen durch kommunikative Kompetenzen wahrzunehmen. Sie stellen sich auf sich verändernde Methoden und Systeme in der Produktion, Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung ein und gestalten den technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb mit.

Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Prüfung in den Prüfungsteilen „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ oder „Technische Qualifikationen“
ist zuzulassen, wer
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen
kaufmännischen, verwaltenden oder gewerblich-technischen Ausbildungsberuf oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach
eine mindestens einjährige Berufspraxis im kaufmännischen oder gewerblich-technischen Bereich oder
3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis
nachweist.

(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. das Ablegen der Prüfungsteile „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ und „Technische Qualifikationen“
innerhalb der letzten fünf Jahre, und
2. in den in Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Fällen ein weiteres Jahr Berufspraxis.

(3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften
Technischen Fachwirtes/einer Geprüften Technischen Fachwirtin gemäß § 1 Abs. 3 haben.

(4) Abweichend von Absatz 1 und Absatz 2 Nr. 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage
von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
(berufliche Handlungsfähigkeit) erworben worden sind, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Prüfungstermine

Technische
Qualifikation
Wirtschafts-
bezogene
Qualifikation
Handlungs-
spezifische
Qualifikation
Anmeldung möglich ab Anmeldeschluss
Frühjahr 2026 03.03.2026 25.03.2026 22.04.2026 Dezember 2025 15.01.2026
Herbst 2026 23.09.2026 21.10.2026 11.11.2026 Mai 2026 30.06.2026
Frühjahr 2027 05.03.2027 17.03.2027 20.04.2027 Dezember 2026 15.01.2027
Herbst 2027 22.09.2027 13.10.2027 24.11.2027 Mai 2027 30.06.2027
Frühjahr 2028 03.03.2028 15.03.2028 26.04.2028 Dezember 2027 15.01.2028
Herbst 2028 22.09.2028 18.10.2028 08.11.2028 Mai 2028 30.06.2028

Anmeldung zur Prüfung

Die Zulassungsüberprüfung sowie die Anmeldung zur Prüfung können Sie über unser IHK-Online-Portal vornehmen.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr beträgt 525,00 Euro gemäß der Gebührenordnung der Niederrheinischen IHK.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 Prozent der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt wird eine Stornogebühr von 50 Prozent der fälligen Gebühr erhoben.