Handelsfachwirt
Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur ersten schriftlichen Teilprüfung ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf im Handel und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Verkäufer oder in einem anerkannten kaufmännisch-verwaltenden dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Fachlageristen und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
- den Erwerb von mindestens 90 ECTS-Punkten in einem betriebswirtschaftlichen Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
(2) Zur zweiten schriftlichen Teilprüfung ist zuzulassen, wer die erste schriftliche Teilprüfung abgelegt hat, die nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.
(3) Die Berufspraxis muss in Verkaufstätigkeiten oder anderen kaufmännischen Tätigkeiten im institutionellen oder funktionellen Handel erworben sein und inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 2 der Verordnung genannten Aufgaben haben.
Hinweis der IHK: Wer die Prüfung mit Erfolg abgelegt hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) befreit.
Prüfungstermine
Teilprüfung I | Teilprüfung II | Anmeldung möglich ab | Anmeldeschluss | |
Frühjahr 2026 | 26.03.2026 | 27.03.2026 | Dezember 2025 | 15.01.2026 |
Herbst 2026 | 17.09.2026 | 18.09.2026 | Mai 2026 | 30.06.2026 |
Frühjahr 2027 | 01.04.2027 | 02.04.2027 | Dezember 2026 | 15.01.2027 |
Herbst 2027 | 15.09.2027 | 16.09.2027 | Mai 2027 | 30.06.2027 |
Frühjahr 2028 | 04.04.2028 | 05.04.2028 | Dezember 2027 | 15.01.2028 |
Herbst 2028 | 13.09.2028 | 14.09.2028 | Mai 2028 | 30.06.2028 |
Anmeldung zur Prüfung
Die Zulassungsüberprüfung sowie die Anmeldung zur Prüfung können Sie über unser IHK-Online-Portal vornehmen.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt 525,00 Euro gemäß der Gebührenordnung der Niederrheinischen IHK.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 Prozent der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt wird eine Stornogebühr von 50 Prozent der fälligen Gebühr erhoben.