Fortbildungsprüfungen

Bilanzbuchhalter

Geprüfte Bilanzbuchhalter erheben betriebswirtschaftliche Kennzahlen aus der Geschäfts- und Betriebsbuchhaltung als Grundlage für unternehmerische Entscheidungen und beraten die Geschäftsleitung unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten.

Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53 c Berufsbildungsgesetz erfüllt und Folgendes nachweist:
  1. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren oder
  2. einen der folgenden Abschlüsse:
    a) einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes als Fachwirt oder Fachwirtin oder als Fachkaufmann oder Fachkauffrau,
    b) einen Abschluss als Staatlich geprüfter Betriebswirt oder als Staatlich geprüfte Betriebswirtin oder
    c) einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und eine darauf folgende, mindestens einjährige Berufspraxis oder
  3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.

    Die Berufspraxis nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c und Nummer 3 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 2 Absatz 3 genannten Aufgaben haben und dabei überwiegend im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen erworben worden sein.
(2) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben zu haben, die der beruflichen Handlungsfähigkeit vergleichbar sind und die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. 
Die Zulassung können Sie über unser IHK-Online-Portal überprüfen lassen.

Informationen zur Prüfung

Die schriftliche Prüfung teilt sich in drei separate Aufgabenstellungen, die jeweils einen anderen fachlichen Schwerpunkt haben: Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuern. Die verbleibenden vier Handlungsbereiche Finanzen, KLR, internes Kontrollsystem sowie Kommunikation und Führung werden den drei Aufgabenstellungen thematisch passend zugeordnet und mitgeprüft. Die Bearbeitungszeit beträgt für jede Aufgabenstellung 240 Minuten.
In der Präsentation soll der Prüfungsteilnehmer nachweisen, dass er oder sie in der Lage ist, ein komplexes Problem der betrieblichen Praxis zu erfassen, darzustellen, zu beurteilen und zu lösen. Der Prüfungsteilnehmer wählt selbst ein Thema für die Präsentation; das Thema muss aus dem Handlungsbereich „Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten“ stammen. Er oder sie hat das Thema mit einer Kurzbeschreibung des Problems und einer inhaltlichen Gliederung dem Prüfungsausschuss zum Termin der dritten schriftlichen Prüfungsleistung einzureichen. Die Präsentation soll nicht länger als 15 Minuten dauern.
Im Fachgespräch soll der Prüfungsteilnehmer, ausgehend von der Präsentation, nachweisen, dass er oder sie in der Lage ist, Probleme der betrieblichen Praxis zu analysieren und Lösungsmöglichkeiten unter Beachtung der maßgebenden Einflussfaktoren zu bewerten. Im Fachgespräch sind neben dem Handlungsbereich „Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten“ andere Handlungsbereiche einzubeziehen. Das Fachgespräch soll nicht länger als 30 Minuten dauern. Bei der Bewertung der mündlichen Prüfung wird das Fachgespräch gegenüber der Präsentation doppelt gewichtet.
Die mündliche Prüfung ist innerhalb von zwei Jahren nach Bekanntgabe des Bestehens der schriftlichen Prüfung durchzuführen. Bei Überschreiten der Frist ist die schriftliche Prüfung erneut abzulegen. Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils die schriftliche und die mündliche Prüfung mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden sind. Wer die Prüfung nach dieser Verordnung bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der Ausbilder-Eignungsverordnung befreit.
Zusatzqualifikation
Auf Antrag kann eine Prüfung in der Zusatzqualifikation „Bilanzbuchhaltung International“ abgelegt werden. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist, dass der Antragsteller oder die Antragstellerin bereits
  • die Prüfung zum Bilanzbuchhalter erfolgreich abgelegt hat,
  • den anerkannten Fortbildungsabschluss Gepr. Bilanzbuchhalter oder einen gleichwertigen Abschluss erworben hat oder
  • einen wirtschaftswissenschaftlichen Abschluss an einer Hochschule erworben hat.

Prüfungstermine

Die bundeseinheitlichen Prüfungstermine bis 2020 finden Sie hier.

Anmeldung zur Prüfung

Die Zulassungsüberprüfung sowie die Anmeldung zur Prüfung können Sie über unser IHK-Online-Portal vornehmen.
Anmeldeschluss für die schriftliche Frühjahrsprüfung ist der 15. Januar und für die schriftliche Herbstprüfung der 30. Juni eines jeden Jahres.
Anmeldungen, die vor der Veröffentlichung der neuen Verordnung (bis 23.12.2020) eingegangen sind, werden nach alter Verordnung geprüft. Anmeldungen, die nach der Veröffentlichung (ab 24.12.2020) eingehen, werden nach der neuen Verordnung geprüft.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr beträgt 437,00 Euro gemäß der Gebührenordnung der Niederrheinischen IHK.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 Prozent der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt wird eine Stornogebühr von 50 Prozent der fälligen Gebühr erhoben.