Teilhabestärkungsgesetz

Unterstützung für Arbeitgeber

Am 9. Juni 2021 trat das Teilhabestärkungsgesetz in Kraft. Dieses soll mehr Teilhabechancen für Menschen mit Behinderungen schaffen und die stark verbessern. Zudem sieht das Gesetz auch vor, dass die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber erleichtert wird und diese bei der Erfüllung der daraus resultierenden Beschäftigungspflicht unterstützt werden. Vor diesem Hintergrund sieht das Gesetz vor, dass einheitliche Ansprechpartner geschaffen werden, welche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen intensiver unterstützen soll (§ 185a SGB IX).
Das Land Sachsen-Anhalt hat sich vor diesem Hintergrund dazu entschlossen die vier im Land bereits bestehenden Integrations- und Fachdiensten (IFD) mit dieser Aufgabe ab dem 01.01.2022 zu betrauen. Ergänzend zu den bisherigen Aufgaben werden diese Stellen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben künftig eine Lotsenfunktion übernehmen, proaktiv agieren und die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zudem bei der Beantragung von Leistungen anderer Rehabilitationsträger umfassender begleiten.
Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei den IFD für die Aufgabe sind:
IFD Halle-Merseburg
Anika Sperlich
Tel.: 03461 143 25 07
E-Mail: sperlich@ifd-halle-merseburo.de
IFD Magdeburg-Stendal
Tobias Lösch
Tel.: 03931 149 28 73
E-Mail: loesch@ifd.derweqev.de
IFD Wittenberg-Dessau
Anke Becker
Tel.: 03496 17 0037 21
E-Mail: ifd-becker@bvwb-gqmbh.de
IFD Halberstadt-Sangerhausen
Laura Schulz
Tel.: 03941/ 5 95 4490
E-Mail: schulz.ifd@asb-salzlandkreis.de
Sollten Sie bei der oben geschilderten Thematik Unterstützung benötigen, können Sie sich an die genannten Ansprechpartner wenden.