Verfall / Verjährung von Urlaubsansprüchen
- Die Rechte der Arbeitnehmer in Bezug auf Resturlaubsansprüche wurden im Dezember 2022 durch zwei Urteile des Bundesarbeitsgerichts deutlich gestärkt.
- Urlaubsansprüche verfallen nicht automatisch.
- Der gesetzliche Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub unterliegt der gesetzlichen Verjährung.
Arbeitgeber sollten bereits zum Jahresbeginn ihre Mitarbeitenden auf die drohende Verjährung von Urlaubsansprüchen zum Jahreswechsel hinweisen. In der Regel verjähren Urlaubsansprüche in Deutschland in drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt jedoch erst zu laufen, wenn Arbeitgeber auf diese Frist ausreichend hingewiesen haben. Wurde dies vergessen, tritt auch keine Verjährung ein. Dies hat das Bundesarbeitsgericht mit seiner Entscheidung vom 20. Dezember 2022, Az.: 9 AZR 266/20 bestätigt.
Verfall des Urlaubs:
Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts zu Urteil Az. 9 AZR 245/19
Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts zu Urteil Az. 9 AZR 245/19
Verjährung von Urlaubsansprüchen:
Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts zu Urteil 9 AZR 266/20 (A)