Liste der allgemeinverbindlichen Tarifverträge aktualisiert
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat auf seinen Internetseiten ein aktuelles Verzeichnis aller für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge veröffentlicht (Stand 1. Januar 2024). Das Verzeichnis enthält eine nach Branchen geordnete Übersicht der betroffenen Tarifverträge.
Nachfolgend der Link zum Verzeichnis, welches auch die in Sachsen-Anhalt für allgemein verbindlich erklärten Tarifverträge enthält.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Arbeitnehmende, für die ein Tarifvertrag aufgrund der Allgemeinverbindlicherklärung bindend ist, können nach § 5 der Verordnung zur Durchführung des Tarifvertragsgesetzes (TVGDV) von einer der Tarifvertragsparteien eine Abschrift des Tarifvertrages zum Selbstkostenpreis verlangen.