Änderungen beim Mindestlohn 2024 und 2025

Gesetzlicher Mindestlohn und Entgeltgrenze für Minijobs

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit 01.10.2022 12 Euro brutto pro Zeitstunde. Das Bundeskabinett hat am 15.11.2023 beschlossen, dass der gesetzliche Mindestlohn ab dem 01.01.2024 bei 12,41 Euro brutto pro Zeitstunde liegt. Zum 01.01.2025 steigt dieser auf 12,82 Euro brutto pro Zeitstunde an. 
Die Erhöhung des Mindestlohnes wird durch die Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV4) bestimmt.
Das Mindestlohngesetz sieht vor, dass alle zwei Jahre eine Beratung über die Anpassung des Mindestlohnes vorgenommen wird. Der Erhöhungsbetrag wird durch die Mindestlohnkommission erarbeitet und anschließend von der Bundesregierung mittels einer Rechtsverordnung verbindlich übernommen. Die Kommission setzt sich aus je drei Vertretern der Spitzenverbände von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, zwei beratenden Wissenschaftlern und einem Vorsitzenden zusammen.
Die Entgeltgrenze für Minijobs wurde ab 01.10.2022 auf 520 €/ Monat erhöht, wobei sich die Minijob-Grenze dynamisiert und an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zu Mindestlohnbedingungen orientieren muss.