Nr. 145
IHK Magdeburg

Recht und Steuern

§ 34k GewO
Taschenrechner mit Brille und Stift © Fotohinweis: Quelle KI-generiert

Am 8. Oktober 2026, findet gemeinsam mit der IHK Halle-Dessau ein Infoveranstaltung zum § 34k GewO im Onlineformat von 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr.

OZG
Datensicherheit an Laptop und Smartphone © oatawa - stock.adobe.com

Digitale Verwaltungsleistungen einfach, schnell und jederzeit verfügbar: Mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) wird die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Deutschland konsequent vorangetrieben.