§ 34k GewO
Infoveranstaltung § 34k GewO
Aufgrund der Einführung der Erlaubnispflicht für die Vermittlung von Verbraucherdarlehensverträgen und Finanzierungshilfen nach § 34k Gewerbeordnung (GewO) laden die Industrie- und Handelskammer Magdeburg sowie die Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau Sie herzlich zu einer gemeinsamen Informationsveranstaltung ein.
Termin: 8. Oktober 2026, 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr
Format: Online-Veranstaltung
Format: Online-Veranstaltung
Mit der Neuregelung ergeben sich für Darlehensvermittler zahlreiche Fragen und neue Anforderungen. Im Rahmen der Veranstaltung informieren wir Sie insbesondere zu folgenden Themen:
- Neue Erlaubnispflicht nach § 34k GewO: Wer benötigt eine Erlaubnis und wie wird diese beantragt?
- Welche Auswirkungen hat die bisherige Erlaubnis nach § 34c GewO?
- Welche Verhaltens- und Informationspflichten sind künftig zu beachten?
- Besteht eine gesetzliche Weiterbildungspflicht?
- Geldannahmeverbot, Vergütungsstruktur und Darlehensvermittlungsvertrag: Welche Anforderungen gelten in der Praxis?
Darüber hinaus erhalten Sie einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung sowie die sich daraus ergebenden Pflichten für betroffene Unternehmen und Vermittlerinnen und Vermittler.
Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, Fragen zu stellen und praxisnahe Hinweise für die Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorgaben zu erhalten.
Als Referenten konnten wir den Rechtsanwalt Oliver Korn aus Berlin gewinnen. Er verfügt über umfassende Expertise im Gewerbe- und Vermittlerrecht und wird die gesetzlichen Änderungen sowie deren praktische Auswirkungen verständlich und praxisorientiert erläutern.