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So werden Sie öffentlich bestellter Sachverständiger

Bei den IHKs können Sie sich in mehr als 250 Gebieten von A wie „Abdichtung und Wärme- und Feuchtigkeitsschutz“ über L wie „Lüftungs- und Klimatechnik“ bis V wie „Vorbeugender Brandschutz“ zum öffentlich bestellten Sachverständigen vereidigen lassen.
Bei Ihrer IHK erfahren Sie, welche Unterlagen Sie mit Ihrem Antrag vorlegen müssen und wie das Bestellungsverfahren konkret abläuft. Bernhard Floter vom Institut für Sachverständigenwesen empfiehlt Interessenten, sich vorab mit einem Sachverständigen auszutauschen, der schon länger bestellt und vereidigt ist. Interessierte können auch das Mentorenprogramm vom Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. nutzen.
Ob Autodidakt oder promovierter Ingenieur – jeder Experte, der die Zugangsvoraussetzungen erfüllt, kann öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger werden. Dafür muss die besondere Sachkunde in Theorie und Praxis sowie die persönliche Eignung nachgewiesen werden.
Im ersten Schritt können Sie Ihre fachliche Eignung mit Zeugnissen, Zertifikaten von Fortbildungen und vor allem mit bereits erstellten Gutachten belegen. Um die persönliche Eignung einzuschätzen, werden u.a. die wirtschaftliche Situation und das polizeiliche Führungszeugnis geprüft. Wichtig ist auch, dass potenzielle Interessenskonflikte bei der Tätigkeit als Sachverständiger ausgeschlossen werden können. Die besondere Sachkunde wird von einem Fachgremium in einem prüfungsähnlichen Begutachtungsverfahren überprüft. Dieses beinhaltet die Überprüfung der eingereichten Gutachten sowie einen schriftlichen, teilweise auch einen praktischen und in jedem Fall einen mündlichen Teil.
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger werden Sie im bundesweiten IHK-Sachverständigenverzeichnis gelistet und dort von Auftraggebern wie Gerichten, Behörden, Versicherungen und anderen Unternehmen sowie Privatpersonen leicht gefunden.
Die Beantragung der Erstbestellung kostet circa 800 Euro. Für die Überprüfung durch das Fachgremium fallen – je nach Gebiet – 750 bis 3.000 Euro an. Die Dauer des Verfahrens hängt von den vorgelegten Unterlagen und der Verfügbarkeit des Fachgremiums ab. „Je vollständiger die Unterlagen, desto schneller kann der Antrag bearbeitet werden“, weiß Axel Rickert (DIHK) aus langjähriger Erfahrung.
Im Durchschnitt dauert es von der Antragsstellung bis zur Vereidigung ein bis anderthalb Jahre.