EUDR: Neue EU-Regeln bedrohen Ihr Geschäft

Es ist bereits 5 vor 12 und der Countdown läuft.
Die neue EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) gilt ab 1. Januar 2026 für alle Unternehmen, die mit Produkten aus Kautschuk, Kaffee, Kakao, Rinder, Palmöl, Soja oder Holz handeln.
Wenn zu dem Zeitpunkt keine Sorgfaltserklärung vorliegt, besteht die Gefahr, dass Bußgelder erhoben, Lieferungen vom Zoll nicht freigegeben oder dass Verkaufsverbote erlassen werden.
Noch ist Zeit, um sich auf die rechtskonforme Umsetzung der EUDR vorzubereiten.
In dem Webinar „EUDR: Neue EU-Regeln bedrohen Ihr Geschäft – Was Sie jetzt tun müssen“ am 15. Oktober 2025 von 10 bis 11:30 Uhr erfahren Sie, wie Sie sich noch „schnell“ vorbereiten können.
Dabei geht es um folgende Themen und Fragen:
  • Anwendungsbereich: Wann fällt mein Unternehmen unter die EUDR?
  • Mittelbare Betroffenheit: Welche Folgen hat es, wenn mein Unternehmen nicht direkt, aber in der Lieferkette betroffen ist?
  • Produkte & Erzeugnisse: Welche Waren sind erfasst und wann greifen Ausnahmen?
  • Sorgfaltspflichten: Welche Anforderungen stellt die EUDR konkret an Unternehmen?
  • Vergleich & Synergien: Welche Gemeinsamkeiten bestehen zu LkSG, CSDDD und CSRD?
  • Praxisblick: Welche Rolle können Softwarelösungen bei der Umsetzung spielen?
Melden Sie sich direkt über den Anmeldebutton bis zum 13. Oktober 2025 zu dem Webinar „EUDR: Neue EU-Regeln bedrohen Ihr Geschäft - Was Sie jetzt tun müssen“ an.
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