Mitarbeiterentsendung ins Ausland
In Zeiten der stetigen Internationalisierung gehört das Entsenden von Arbeitnehmern ins Ausland zum Alltagsgeschäft vieler Unternehmen.
Dies kann aus verschiedenen Gründen erfolgen, wie zum Beispiel:
- Projektarbeit: Mitarbeiter werden für spezifische Projekte, wie Montagen oder den Aufbau von Maschinen, ins Ausland entsandt.
- Wissenstransfer: Experten werden entsandt, um ihr Fachwissen und ihre Fähigkeiten an lokale Teams weiterzugeben.
- Markterschließung: Unternehmen entsenden Mitarbeiter, um neue Märkte zu erschließen und Geschäftsbeziehungen aufzubauen.
- Karriereentwicklung: Auslandseinsätze fördern die persönliche und berufliche Entwicklung der Mitarbeiter.
Jeder Arbeitseinsatz in der EU oder in einem Drittland stellt Unternehmen und ihre Personalabteilungen vor besondere rechtliche und steuerliche Hürden. Am 18. November 2025 in der Zeit von 10 bis 11:30 Uhr werden in dem Webinar „Mitarbeiterentsendung ins Ausland“ folgende Fragen beantwortet:
Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen: Braucht der Mitarbeiter ein Visum? Wie funktioniert die Einreise ins Gastland? Muss der Mitarbeiter irgendwo angemeldet werden?
Arbeitsrecht: Wer darf ins Ausland geschickt werden? Wie sollte ein Entsendvertrag aussehen? Welches Recht gilt?
Gewerberecht: Ist ein Qualifikationsnachweis zu erbringen? Ist die Dienstleistung anzuzeigen?
Sozialversicherung: Wann greift die deutsche Sozialversicherung? Warum schließt die Bundesrepublik Sozialversicherungsabkommen ab?
Steuern: Wo müssen Mitarbeiter ihre Steuern zahlen? Was bringen Doppelbesteuerungsabkommen eigentlich?
Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen: Braucht der Mitarbeiter ein Visum? Wie funktioniert die Einreise ins Gastland? Muss der Mitarbeiter irgendwo angemeldet werden?
Arbeitsrecht: Wer darf ins Ausland geschickt werden? Wie sollte ein Entsendvertrag aussehen? Welches Recht gilt?
Gewerberecht: Ist ein Qualifikationsnachweis zu erbringen? Ist die Dienstleistung anzuzeigen?
Sozialversicherung: Wann greift die deutsche Sozialversicherung? Warum schließt die Bundesrepublik Sozialversicherungsabkommen ab?
Steuern: Wo müssen Mitarbeiter ihre Steuern zahlen? Was bringen Doppelbesteuerungsabkommen eigentlich?
Termin: 18. November 2025
Zeit: 10 bis 11:30 Uhr
Ort: Online über Microsoft Teams
Referentinnen:
Radnia Ghasaleh, Rechtsanwältin bei Rödl & Partner
Kristina Jack-Hörble, LL.M., Wirtschaftsjuristin und Betriebswirtin, Rödl & Partner
Bitte direkt über den Anmeldebutton registrieren oder spätestens bis zum 16. November 2025.
📅Zur Anmeldung! für das Webinar "Mitarbeiterentsendung ins Ausland“.
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