Zoll- und Aussenwirtschaftsrecht

Änderungen zum Jahreswechsel 2025/2026

Das Zoll- und Außenwirtschaftsrecht unterliegt einem permanenten Wandel. Aus diesem Grund sollten exportierende Unternehmen stets auf dem neuesten Stand bleiben. Auch zum 1. Januar 2026 traten zahlreiche Neuerungen in Kraft, die für Unternehmen im Exportgeschäft relevant sind.

Änderungen des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik zum 1. Januar 2026

Zum 1. Januar eines jeden Jahres ändern sich die Warentarifnummern. Das Statistische Bundesamt hat im November 2025 das Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2026 veröffentlicht.
Weitere Informationen und alle Änderungen zum Warenverzeichnis finden Sie in dem IHK-Artikel Warennummern und Warenverzeichnis.

Leitfaden zur Intrahandelsstatistik

Der Leitfaden zur Intrastat enthält alle Informationen und Schlüsselnummern, die für die korrekte Meldung der Intrahandelsstatistik (Intrastat) erforderlich sind, sowie zahlreiche Fälle und Beispiele. Der Leitfaden wird jährlich aktualisiert.
Weitere Informationen finden Sie im Artikel Intrahandelsstatistik.

Länderverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2026

Das Statistische Bundesamt hat das Länderverzeichnis 2026 ohne inhaltliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr veröffentlicht. Rechtsgrundlage für das Länderverzeichnis ist die Durchführungsverordnung (EU) 2020/1470 der Kommission vom 12. Oktober 2020 über das Verzeichnis der Länder und Gebiete für die europäischen Statistiken über den internationalen Warenverkehr und die geografische Aufgliederung für sonstige Unternehmensstatistiken (Amtsblatt der Europäischen Union L 334 vom 13. Oktober 2020, Seite 2).

Merkblatt zu Zollanmeldungen 2026

Das Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen - Ausgabe 2026 wurde auf der Internetseite der deutschen Zollverwaltung veröffentlicht und ersetzt seit 1. Januar 2026 das Merkblatt – Ausgabe 2025. Es enthält verbindliche Vorgaben für das Ausfüllen von Zollanmeldungen sowie die vorgeschriebenen Datenfelder jedes Verfahrens. Die wichtigsten Änderungen sind durch kursive Schrift erkennbar bzw. in einer von der Zollverwaltung separat zur Verfügung gestellten Übersicht nachvollziehbar.
Das Merkblatt und eine Übersicht der Änderungen haben wir für Sie in dem IHK-Artikel Hinweise des Zolls zu Zollanmeldungen zusammengestellt.

Änderungen zum Anhang I Dual-Use-Verordnung und AWV

(Änderungen traten bereits im November in Kraft)
Die EU-Kommission hat mit der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2025/2003 vom 8. September 2025 den Anhang I der Dual-Use-Verordnung (EU) Nr. 2021/821 neu gefasst. Diese Delegierte Verordnung trat am 15. November 2025 in Kraft.
Mit der Zweiundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung vom 29. Oktober 2025 wurde die Ausfuhrliste aktualisiert. Die Ausfuhrliste bestimmt als Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung (AWV) den Umfang der nationalen Genehmigungspflichten für Rüstungsgüter und Dual-Use-Güter, sie trat am 1. November 2025 in Kraft.
Weitere Informationen finden Sie im IHK-Artikel Güterlisten.

CO2-Grenzausgleichssystem

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) betrifft alle in der EU ansässigen Importeure, die Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Elektrizität, Düngemittel, Wasserstoffe sowie bestimmte vor- und nachgelagerte Produkte in reiner oder verarbeiteter Form aus Nicht-EU-Staaten einführen. Am 1. Januar 2026 startete der Echtbetrieb. Im Vergleich zur Übergangsphase (bis 31. Dezember 2025) treten jetzt verpflichtende CBAM-Erklärungen an die Stelle der zuvor geltenden Berichtspflichten. Wenn Importeure 2026 die neu eingeführte Mengenschwelle von 50 Tonnen CBAM-Waren pro Jahr überschreiten werden, benötigen diese eine Zulassung.
Detailinformationen entnehmen Sie dem IHK-Artikel CBAM - der CO2-Grenzausgleichsmechanismus.

Präferenzrecht – Das regionale Übereinkommen

Das Regionale Übereinkommen hat einen zollfreien Handelsraum, die Pan-Euro-Med-Zone (PEM) geschaffen. Dort gelten einheitliche Ursprungsregeln und eine einheitliche Dokumentation für Ursprungswaren der beteiligten Länder. Diese Ursprungserzeugnisse können (in der Endphase der Pan-Euro-Med-Zone) in jedes beliebige andere Mitgliedsland zollfrei eingeführt werden. Außerdem kann der präferenzielle Ursprung auch durch Be- und Verarbeitungsvorgänge in mehreren beteiligten Ländern erworben werden (diagonale Kumulation).
Im IHK-Artikel Die Pan-Europa-Mittelmeer-Zone (PEM) erhalten Sie weitere Informationen zu diesem Thema.

Das volldigitale Carnet

Ab 2026 haben Unternehmen die Möglichkeit, ihr Zollpassierscheinheft Carnet A.T.A. für die vorübergehende Ausfuhr von Berufsausrüstung, Messewaren oder Warenmuster digital und unkompliziert über eine App zu verwalten. Das volldigitale Carnet A.T.A. wird von den Zollbehörden in den teilnehmenden Ländern digital abgefertigt.
Detaillierte Informationen zur App und zur elektronischen Abfertigung stehen im IHK-Artikel Carnets elektronisch beantragen bereit.

E-Commerce-Kleinsendungen aus Drittstaaten

(Änderungen treten zum 1. Juli 2026 in Kraft)
Mit Blick auf den stark gestiegenen Zustrom unverzollter E-Commerce-Kleinsendungen aus Fernost hat der Rat der EU am 12. Dezember 2025 beschlossen, bereits ab 2026 eine Übergangslösung einzuführen. Damit soll ermöglicht werden, Zölle auf Waren unter 150 Euro schneller und einfacher zu erheben – lange bevor die ursprünglich geplante vollständige Abschaffung der 150-Euro-Freigrenze im Jahr 2028 wirksam wird.
Über den IHK-Artikel E-Commerce-Kleinsendungen aus Drittstaaten erhalten Sie weitere Informationen zu diesem Thema.

Änderungen in Drittländern

Advanced Cargo Information für Exporte nach Ägypten

Der ägyptische Zoll hat mit "Advanced Cargo Information (ACI)" ein elektronisches System zur Vorabregistrierung von Frachtinformationen eingeführt. Seit Oktober 2021 ist die Nutzung des elektronischen ACI-Systems zur Vorabregistrierung von Seefrachtsendungen verpflichtend. Seit 1. Januar 2026 ist die Vorabregistrierung im ACI-System auch für alle Luftfrachtsendungen verpflichtend.
Informationen zum System und zur Registrierung entnehmen Sie dem IHK-Artikel Ägypten: Advanced Cargo Information (ACI)

Voranmeldungen für Transitvorgänge in Österreich

Seit 1. Januar 2026 müssen für alle NCTS-Vorgänge (Versandverfahren), bei denen die Durchgangszollstelle in Österreich liegt, verpflichtend elektronische Voranmeldungen über das IT-System „Smart Border Austria“ vor dem Eintreffen an der Durchgangszollstelle abgegeben werden. Anderenfalls wird das Beförderungsmittel von der Durchgangszollstelle abgewiesen.
Die deutsche Zollverwaltung informiert auf ihrer Internetseite über die neue Regelung im Versandverfahren.

Neues Meldesystem für Kunststoffprodukte in Kanada

Unternehmen in Kanada sind schrittweise – je nach Produktkategorie und Berichtsphase – zur Meldung von Kunststoffprodukten und -verpackungen an die zentrale Plattform Federal Plastics Registry verpflichtet. Für ausländische Exporteure, zum Beispiel aus Deutschland, besteht keine direkte Meldepflicht, jedoch werden ggf. detaillierte Informationen über verwendete Kunststoffe (Materialtyp, Herkunft und Mengen) in Produkten und Verpackungen notwendig.
Informationen zum System und zur Registrierung entnehmen Sie dem IHK-Artikel Kanada: Meldesystem für Kunststoffprodukte.