Merkblätter

Hinweise des Zolls zu Zollanmeldungen

In Abhängigkeit vom Zollverfahren, für das ein Wirtschaftsbeteiligter seine Waren anmeldet, gelten unterschiedliche Vorschriften. Somit sind unterschiedliche Angaben in der Anmeldung erforderlich. Darüber hinaus sind Codierungen für Verbote und Beschränkungen (VuB) beim Im- und Export bestimmter Waren zu beachten.

Merkblatt zu Zollanmeldungen – Ausgabe 2024

Das „Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen - Ausgabe 2024“ wurde auf der Internetseite der deutschen Zollverwaltung veröffentlicht und ersetzt seit 1. Januar 2024 das „Merkblatt – Ausgabe 2023“. Auf über 250 Seiten enthält das Merkblatt verbindliche Vorgaben für das Ausfüllen von Zollanmeldungen sowie die vorgeschriebenen Datenfelder je Verfahren. Alle Änderungen sind durch kursive Schrift erkennbar.
Aktualisierungen:
  • Im Titel II Abschnitt II wurde ein Kapitel zu den Datenanforderungen bei einer Versandanmeldung mittels elektronischem Beförderungsdokument im Luftverkehr eingefügt.
  • Im Titel IV wurden die Datenanforderungen der summarischen Ausgangsanmeldung und der Wiederausfuhrmitteilung nach Einführung des IT-Verfahrens WKS aufgenommen. Es wurde zudem die Umsetzung von ICS2 Release 3, welches insbesondere für den Seeverkehr relevant ist, berücksichtigt.
Quelle: Generalzolldirektion

Unterlagencodierung von Verboten und Beschränkungen in ATLAS

Trotz des freien Warenverkehrs und des globalisierten Handels sind beim Im- und Export bestimmter Waren Einschränkungen zu beachten, die dazu dienen, gefährdete Bereiche besonders zu schützen. Diese Sonderreglungen, die sich sowohl aus nationalem wie auch aus EU-Recht ergeben, können die Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr beschränken (sogenannte Verbote und Beschränkungen).

Die Kommission der Europäischen Union hat für bestimmte Unterlagen/Erklärungen, die Verbote und Beschränkungen (VuB) betreffen, Codierungen festgelegt, die im gesamten Zollgebiet der Europäischen Union gelten. Um auch einzelstaatliche Unterlagen bzw. Erklärungen für Verbote und Beschränkungen in codierter Form abbilden zu können, war es erforderlich, die Liste der unionsrechtlich vorgeschriebenen Codierungen entsprechend zu ergänzen.

Diese Codierungen für VuB-rechtliche Unterlagen/Erklärungen sind neben den Codierungen aus anderen Rechtsbereichen (z. B. Außenwirtschaftsrecht, Marktordnungsrecht) zu beachten.

Quelle: Generalzolldirektion