Gebührenanpassung zum 1. Januar 2025
Die Industrie- und Handelskammern nehmen zahlreiche ihr vom Staat übertragene Aufgaben – sogenannte hoheitliche Aufgaben – wahr. Im Bereich International zählen dazu die Ausstellung von Ursprungszeugnissen, Carnets und anderen dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen (§1 Abs. 3 IHKG). Für diese Aufgaben werden nach dem Kostendeckungsprinzip Gebühren erhoben.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2025 wurde von der Aufsichtsbehörde, dem Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt, nach vorherigem Beschluss durch die Vollversammlung der IHK Magdeburg am 26. September 2024, ein neuer Gebührentarif genehmigt. Von den Änderungen betroffen ist u.a. der hoheitliche Bereich der Ausstellung von Exportdokumenten. Die Anpassung der Gebühren erfolgt auf der Grundlage einer betriebswirtschaftlichen Kalkulation der gebührenpflichtigen Leistungen.
Der neue Gebührentarif sieht für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen, internationalen Carnets und für die Bescheinigung von Handelsrechnungen sowie anderen dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen folgende Gebühren vor:
Auszug:
10.1.1. Ausstellung von Ursprungszeugnissen (Erstausfertigung
inklusive Kopien): 14,00 EUR
10.3.1 Bescheinigung von Handelsrechnungen sowie andern dem außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen (Erstausfertigung
inklusive Kopien): 17,00 EUR
10.1.1. Ausstellung von Ursprungszeugnissen (Erstausfertigung
inklusive Kopien): 14,00 EUR
10.3.1 Bescheinigung von Handelsrechnungen sowie andern dem außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen (Erstausfertigung
inklusive Kopien): 17,00 EUR
Auszug:
10.2.1. Ausstellung internationaler Carnets für kammerzugehörige Unternehmen: 97,00 EUR zzgl. Entgelt Nummer 5.4. & 5.5. des Entgeltkatalogs.
10.2.2. Ausstellung internationaler Carnets für nicht kammerzugehörige
Unternehmen: 137,00 EUR zzgl. Entgelt Nummer 5.4. & 5.5. des Entgeltkatalogs.
10.2.1. Ausstellung internationaler Carnets für kammerzugehörige Unternehmen: 97,00 EUR zzgl. Entgelt Nummer 5.4. & 5.5. des Entgeltkatalogs.
10.2.2. Ausstellung internationaler Carnets für nicht kammerzugehörige
Unternehmen: 137,00 EUR zzgl. Entgelt Nummer 5.4. & 5.5. des Entgeltkatalogs.
Die Vollversammlung der IHK Magdeburg hat am 26. September 2024 außerdem eine Anpassung ihres Entgeltkatalogs, ebenfalls mit Wirkung zum 1. Januar 2025, beschlossen. Bei den für die Carnet-Ausstellung anfallenden Entgelten handelt es sich zum einen um das Versicherungsentgelt (Höhe abhängig vom Warenwert) für die Kautionsversicherung, dessen Fakturierung im Namen und auf Rechnung der Euler Hermes Deutschland Niederlassung der Euler Hermes SA erfolgt. Zum anderen wird im Namen und auf Rechnung der DIHK ein ICC-Entgelt in Rechnung gestellt. Dabei handelt es sich um einen Verwaltungsbeitrag, der von der Internationalen Handelskammer/International Chamber of Commerce (ICC) als die verwaltende Stelle des Carnet-Systems festgelegt und vereinnahmt wird. Darüber hinaus werden dem Carnet-Inhaber die Kosten für verwendete Carnet-Vordrucke in berechnet.