Seit 1. Juni 2026

Das digitale Carnet

Seit 1. Juni steht in Europa das volldigitale Carnet zur Verfügung – ein bedeutender Meilenstein für die internationale Wirtschaft. Mit dem volldigitalen Carnet wird ein jahrzehntelang papiergebundenes Verfahren grundlegend modernisiert.

Das Carnet A.T.A. ist ein international anerkanntes Zolldokument – häufig bezeichnet als „Reisepass für Waren“. Es kommt immer dann zum Einsatz, wenn Waren nur vorübergehend in Länder außerhalb der Europäischen Union verbracht werden. Die Carnet-Beantragung ist bereits seit 2024 online möglich. Im nächsten Digitalisierungsschritt steht das Carnet ab 1. Juni 2026 für eine Verwendung in der Schweiz, in Norwegen und im Vereinigten Königreich vollständig digital zur Verfügung. Weitere Länder werden folgen.
Seit 1. Juni steht in Europa das volldigitale Carnet zur Verfügung – ein bedeutender Meilenstein für die internationale Wirtschaft. Mit dem volldigitalen Carnet wird ein jahrzehntelang papiergebundenes Verfahren grundlegend modernisiert. Der Start erfolgte zunächst in 30 Ländern: EU, Schweiz, Vereinigtes Königreich, Norwegen. Bis Ende 2027 soll das volldigitale Verfahren schrittweise auf die verbleibenden 51 Carnet-Länder ausgeweitet werden.

App statt Papier: Mit dem volldigitalen Carnet stehen Informationen dort zur Verfügung, wo sie gebraucht werden - auf mobilen Endgeräten, direkt am Einsatzort oder beim Zoll. Dokumente müssen nicht mehr abgestempelt, transportiert oder archiviert werden. Das Risiko von verlorenen Zolldokumenten entfällt. Gleichzeitig steigen Transparenz und Nachverfolgbarkeit entlang der gesamten Zollabwicklung.

1. Beantragung in der eCarnet-Anwendung

Das eCarnet ist eine webbasierte Anwendung zur Beantragung und Bearbeitung von Carnets ATA/CPD (für Taiwan). Die Antragstellung erfolgt durch den Kunden nach einmaliger Registrierung online.
Im eCarnet-Antrag werden die benötigten Daten hochgeladen und mit den IHK-Ansprechpartnern abgestimmt. Für die Schweiz, das Vereinigte Königreich und Norwegen steht das Carnet ab 1. Juni 2026 digital zur Verfügung. Für alle anderen Länder wird das Carnet weiterhin in der IHK ausgedruckt.
eCarnet-Grafik
© IHK für München und Oberbayern

1.1 Registrierung in der eCarnet-Anwendung

Folgende Registrierungsschritte sind für eCarnet-Administratoren nötig, um über das e-ata.de-Portal elektronische Carnet-Anträge bei Ihrer zuständigen IHK stellen zu können:
  • Internetseite www.e-ata.de/Magdeburg aufrufen.
  • Den Button „Registrieren“ in der Login-Maske auswählen, alle Pflichtfelder ausfüllen,
  • die Nutzungsbedingungen bestätigen und die Registrierung abschließen.
e-ata.de-Starbildschirm-Handbuch
© IHK für München und Oberbayern
Anschließend aktiviert die örtlich zuständige IHK das Konto des jeweiligen Administrators. Dieser kann dann bei Bedarf weitere Nutzer für sein Unternehmen im System anlegen.

1.2 Technische Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen werden für die Abwicklung des eCarnet-Antrags benötigt:
  • Internetanschluss
  • PC oder Laptop
  • Internetzugang mit einem aktuellen Browser wie:
    Microsoft Edge, Google Chrome, Mozilla Firefox oder Safari
    Hinweis: Der Internet Explorer ist nicht geeignet.

1.3 Unterscheidung zwischen eCarnet-Admin und eCarnet-Nutzer

Pro Unternehmen gibt es einen eCarnet-Administrator. Dieser ist der verantwortliche Ansprechpartner im Unternehmen für die IHK. Er verwaltet die Nutzerpflege im Unternehmen und kann weitere Benutzerkonten von Kollegen in der Anwendung eigenständig hinzufügen. Der eCarnet-Admin sieht alle Carnets seines Unternehmers (die er selbst erstellt hat und auch die der eCarnet-Nutzer). Darüber hinaus hat der eCarnet-Admin alle Rechte wie ein eCarnet-Nutzer.
Es können beliebig viele eCarnet-Nutzer vom eCarnet-Admin angelegt werden. Der eCarnet-Nutzer meldet sich nach einmaliger Registrierung im e-ata.de-System an und kann Carnets beantragen. Der eCarnet-Nutzer verfügt über keine Berechtigung, weitere Benutzerkonten anzulegen. Der eCarnet-Nutzer sieht nur seine erstellten Carnets.

1.4. Carnet-Antrag stellen – Handbuch

Sobald Ihr Benutzerkonto aktiviert ist, können Sie ein Carnet erzeugen. Loggen Sie sich hierfür unter www.e-ata.de/Magdeburg ein und drücken den Button “neues ATA Carnet“ in der Werkzeugliste.
Füllen Sie die benötigten Informationen aus und reichen den Antrag per Knopfdruck ein.

Schritt für Schritt finden Sie im eCarnet-Handbuch Unterstützungen zur Antragstellung bis hin zur Verwaltung aller beantragten eCarnets.
Wichtig:
Es ist zwingend erforderlich, dass der Carnet-Inhaber das Papier-Carnet vor der Nämlichkeitssicherung unterschreibt.
Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen bedürfen einer vorherigen Abstimmung mit der ausstellenden IHK.

2. Carnet-Abwicklung

Papier-Carnet

Nach der Beantragung wird das Carnet von der IHK geprüft und ausgestellt. Im Papierverfahren druckt die IHK das Dokument aus, welches anschließend vom Carnet-Inhaber unterschrieben werden muss. Danach ist das Carnet zusammen mit der Ware bei der zuständigen Zollstelle zur Nämlichkeitssicherung vorzulegen.

Volldigitales Carnet

Mit dem volldigitalen Carnet entfällt das Papier-Carnet. Die Abwicklung beim Zoll erfolgt digital per QR-Code. Die Nutzung des Carnets erfolgt über eine ATA Carnet-App oder eine Desktop-Version.
Nach Ausstellung durch die IHK wird das digitale Carnet mithilfe einer eCarnet-ID und eines eCarnet PIN-Codes direkt in die ATA Carnet-App oder Desktop-Version hochgeladen. Für die Nämlichkeitssicherung beim Zoll wird ein generierter QR-Code verwendet, der von den Zollbehörden gescannt wird.
Hinweis: Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) empfiehlt, auch nach Einführung des volldigitalen Verfahrens weiterhin ein Papier-Carnet als Backup mitzuführen. Selbst bei Reisen in ausschließlich digitale Länder.
Das bedeutet: Nach Ausstellung eines Carnets nach dem 1. Juni 2026 sind beide Varianten (digital und Papier) beim deutschen Zollamt zu eröffnen. Dies dient der Absicherung und erhöht die Flexibilität, insbesondere bei spontanen Reisen in noch nicht vollständig digitalisierte Länder.
Wie funktioniert das volldigitale Carnet - Grafik
© Deutsche Industrie- und Handelskammer

2.1 Registrierung in der ATA Carnet-App/Desktop-Version

Die Registrierung erfolgt als Person, da es sich primär um Tools für den Reisenden zur Vorbereitung und Abfertigung des Carnets beim Zoll handelt.
Hier gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Die ATA Carnet Desktop-Version eignet sich vorrangig für die Vorbereitung der Reisen und der QR-Codes:
- Der Carnet-Inhaber (oder sein Vertreter) kann die Reisen über die ATA Carnet Desktop-Version vorbereiten und die einzelnen QR-Codes an den Reisenden/Spediteur schicken.
- Achtung: Mit der Weitergabe der eCarnet ID und eCarnet PIN-Code erhält der Vertreter/Reisende vollen Zugriff auf alle Daten und Abfertigungsschritte des Carnets.
2. Der Carnet-Inhaber (oder sein Vertreter) kann die Reisen über die ATA Carnet App, welche im App-Store heruntergeladen wird, vorbereiten, die QR-Codes teilen und/oder zur Abfertigung vorzeigen.

2.2 Schritt für Schritt zum digitalen Carnet

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer stellt zum Start des digitalen Carnets verschiedene Informationen und Schulungsvideos bereit: Carnet: Der digitale Reisepass für Waren.

3. Weitere Informationen zum Carnetverfahren

Rund um das Carnetverfahren finden Sie weitere Fakten im IHK Artikel Das Ausstellen eines Carnet A.T.A.