Neuer Standorterlass auf Probe im Schuljahr 2025/2026
Das Bildungsministerium Sachsen-Anhalt hat den neuen Standorterlass für die Beschulung an Berufsschulen herausgegeben, um auf verschiedene strukturelle, regionale und qualitative Herausforderungen im Bereich der beruflichen Bildung zu reagieren.
Gründe für den neuen Standorterlass
Ein wesentlicher Anlass ist die demografische Entwicklung in Sachsen-Anhalt: Durch sinkende Schülerzahlen und regional ungleiche Verteilung von Auszubildenden werden viele Berufsschulstandorte in ihrer Existenz und ihren Klassengrößen herausgefordert. Um Ausbildungsangebote zu sichern und Mindestklassengrößen einzuhalten, ist eine Anpassung und teilweise Zentralisierung bestimmter Berufsschulangebote nötig. Auch wirtschaftliche Veränderungen und veränderte regionale Fachkräftebedarfe spielen eine Rolle.
Zielsetzungen des Standorterlasses sind
- die Sicherung eines ausgewogenen und zukunftsfähigen Standortnetzes für Berufsschulen, damit auch bei rückläufigen Schülerzahlen stabile, qualitativ hochwertige Angebote bestehen bleiben.
- die stärkere regionale Vernetzung und gezielte Ausrichtung der Berufsschulen auf die Anforderungen der regionalen Wirtschaft und des Arbeitsmarkts.
- die Vermeidung von zu langen Anfahrtswegen für Auszubildende durch optimierte Standortplanung
- Förderung der Attraktivität und Qualität der dualen Ausbildung, um dem Fachkräftemangel vorzubeugen
Trotz rückläufiger Nachfrage soll somit ein leistungsfähiges, regional angepasstes Berufsschulangebot aufrechterhalten und an zukünftige Herausforderungen angepasst werden.
Der neue Standorterlass für Berufsschulen in Sachsen-Anhalt bringt mehrere zentrale Änderungen und Neuerungen mit sich, die die Organisation und Flexibilität der Beschulung betreffen.
Wichtige Änderungen des Standorterlasses
- Wohnortnahe gemeinsame Beschulung im ersten Lehrjahr: Künftig ist in bestimmten Fällen eine wohnortnahe gemeinsame Beschulung von Auszubildenden im ersten Ausbildungsjahr möglich. Das soll lange Fahrtwege und Abbrüche verhindern und flexiblere Lösungen für regionale Betriebe und Auszubildende schaffen.
- Flexiblere Härtefallregelung für Schulwechsel: Der Antrag auf Besuch einer wohnortnäheren Berufsschule wird nicht mehr vom Landesschulamt, sondern vom Schulamt des Landkreises bearbeitet, was den Zugang erleichtert. Auch die Gebührenregelung wurde konkretisiert.
- Umfang und Zuständigkeit für Ausnahmen: Für einen dauerhaften Schulwechsel – auch in ein anderes Bundesland – gibt es weiterhin Antragsmöglichkeiten beim Bildungsministerium, aber der landesinterne Wechsel ist durch die neue Zuständigkeit entbürokratisiert.
- Neuordnung der Zuständigkeiten: Schulwechselentscheidungen und Genehmigungen für wohnortnahe Beschulung werden stärker dezentralisiert.
Zielrichtung der Änderungen
Durch diese Maßnahmen soll die Balance zwischen Qualität, Erreichbarkeit und wirtschaftlicher Tragfähigkeit der Berufsschulstandorte verbessert werden. Die Änderungen setzen Forderungen der Praxis nach flexiblen Beschulungsmodellen um, reagieren auf demografische Veränderungen und dienen der Fachkräftesicherung in der Region.