Neuordnung der IT-Berufe

Mit der Veröffentlichung der Verordnungen zu den neuen IT-Berufen im Bundesanzeiger am 5. März 2020 ist die Neuordnung abgeschlossen. Die neuen Verordnungen treten zum 1. August 2020 in Kraft.
Die IT-Berufe werden künftig in vier separaten Ausbildungsordnungen erscheinen, jedoch handelt es sich nach wie vor um eine Berufsfamilie:
Beim Ausbildungsberuf Fachinformatiker/in bleiben die Fachrichtungen „Anwendungsentwicklung“ und „Systemintegration“ erhalten, sie wurden inhaltlich modernisiert und um die Fachrichtungen „Daten- und Prozessanalyse“ sowie „Digitale Vernetzung“ ergänzt.
Die beiden kaufmännisch geprägten Ausbildungsberufe wurden ebenfalls modernisiert und neu aufgestellt. Die ehemaligen IT-System-Kaufleute werden zu Kaufleuten für IT-Systemmanagement.
Die Informatikkaufleute werden zu Kaufleuten für Digitalisierungsmanagement.
Die Bezeichnung des IT-System-Elektronikers bleibt erhalten, die Ausbildungsinhalte wurden jedoch modernisiert und überarbeitet.
In den künftig vier Ausbildungsordnungen finden sich berufsübergreifende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, diese sind für jeden Beruf identisch.
Es handelt sich dabei jeweils um die folgenden sieben Berufsbildpositionen:
  1. Planen, Vorbereiten und Durchführen von Arbeitsaufgaben in Abstimmung mit den kundenspezifischen Geschäfts- und Leistungsprozessen,
  2. Informieren und Beraten von Kunden und Kundinnen,
  3. Beurteilen marktgängiger IT-Systeme und kundenspezifischer Lösungen,
  4. Entwickeln, Erstellen und Betreuen von IT-Lösungen,
  5. Durchführen und Dokumentieren von qualitätssichernden Maßnahmen,
  6. Umsetzen, Integrieren und Prüfen von Maßnahmen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz
  7. Erbringen der Leistungen und Auftragsabschluss.
Alle Berufe haben wie bisher auch Einsatzgebiete und berufsbildübergreifende (Kernqualifikationen) sowie berufsprofilgebende (Fachqualifikationen) Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
An Stelle der konventionellen Zwischen- und Abschlussprüfung findet künftig eine gestreckte Abschlussprüfung (GAP) statt:
Teil 1 der Prüfung mit 20 % Gewichtung
Prüfungsbereich 1: „Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes“
Es werden nur berufsbildübergreifende Positionen geprüft. Alle IT-Berufe werden die gleiche Teil 1 Prüfung haben.
Teil 2 der Prüfung mit 80 % Gewichtung
Prüfungsbereich 2: Betriebliche Projektarbeit (alle 40h mit Ausnahme FIAE 80h)  50%
Prüfungsbereich 3: berufsspezifische Aufgabe  10%
Prüfungsbereich 4: berufsspezifische Aufgabe  10%
Prüfungsbereich 5: Wirtschafts- und Sozialkunde (für alle vier Berufe identisch)  10%
Der Systemelektroniker hat ein Sperrfach in einer fachlichen Aufgabe bezogen auf die Elektrotechnik! D.h. der Prüfungsbereich Anbindung von Geräten, Systemen und Betriebsmitteln an die Stromversorgung muss mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden sein, damit die Abschlussprüfung insgesamt bestanden ist.