Nachhaltigkeit
Nachhaltiges Handeln bzw. Wirtschaften zielt darauf ab, ökonomische, ökologische und soziale Ziele gleichwertig zu verfolgen. Im Sinne eines "Nachhaltigkeitsdreiecks" sollen so die natürlichen Lebensgrundlagen erhalten, Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit gesichert und soziale Gerechtigkeit hergestellt werden.
Viele Unternehmen, insbesondere Familienunternehmen sind darauf angelegt, langfristig erfolgreich am Markt zu agieren. Idealerweise gehen sie achtsam und sparsam mit den natürlichen Ressourcen um, sorgen für gute Arbeitsbedingungen und faire Bezahlung und übernehmen in ihrem betrieblichem Umfeld gesellschaftliche Verantwortung. Diese Werte sind nicht neu. Sie sind traditionell im Leitbild des “Ehrbaren Kaufmanns” in den Unternehmen verankert.
UN: Die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung
Mit der Agenda 2030 haben sich die Vereinten Nationen 17 Ziele für eine wirtschaftlich, ökologisch und sozial nachhaltige Entwicklung gesetzt, um weltweit ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen und die natürlichen Lebensgrundlagen dauerhaft zu bewahren. Diese Ziele können als Leitplanken für die Entwicklung eines Nachhaltigkeitsstratgie und die Bewertung der eigenen Geschäftsaktivitäten dienen.
EU-Green-Deal
Mit einer Reihe aktueller politischer Initiativen und Regelungen arbeiten vor allem die EU, aber auch der Bund daran, insbesondere größere Unternehmen zu verpflichten, bestimmte Standards zu erfüllen. So zielt der EU-Green-Deal als umfassende langfristige Strategie darauf ab, die Europäische Union zum nachhaltigsten Wirtschaftsraum der Welt umzugestalten. Der EU-Green-Deal enthält eine ganze Reihe von Teilstrategien und Regelungsinitiativen, die die Wirtschaft in der ganzen Breite betreffen.
Was ist geplant oder bereits umgesetzt? Die DIHK bietet einen interaktiven Überblick über die mehr als 50 Initiativen der EU-Kommission, ihre wirtschaftlichen Auswirkungen und ihren aktuellen Stand im Gesetzgebungsverfahren.
EU-Taxonomie – Sustainable Finance
Die EU veranschlagt einen jährlichen Investitionsbedarf von 180 Milliarden Euro, um die gesteckten klima- und energiepolitischen Ziele zu erreichen. Mit Hilfe der Regulierung des Finanzsektors und Berichtspflichten für alle Nicht-KMU will die EU die Transformation der Wirtschaft hin zur Nachhaltigkeit fördern und Investitionen in Umweltschutz, Emissions- und Abfallreduzierung und eine höhere Ressourceneffizienz anreizen. Für den Finanz- und Immobiliensektor bedeutet das neue Bewertungskriterien für Investitionen. Betriebe der Realwirtschaft müssen mit mehr Bürokratie durch Dokumentationspflichten rechnen.
Nachhaltigkeitsberichte: Neue Pflichten
Seit April 2017 gilt in Deutschland das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG), das auf der EU-Richtlinie zur CSR-Berichtspflicht basiert. Betroffene Unternehmen müssen bestimmte Nachhaltigkeitsinformationen offenlegen. Künftig muss eine deutliche höhere Zahl von Unternehmen sehr viel umfassender über die eigenen Nachhaltigkeitsaktivitäten berichten. Das sieht die “Corporate Sustainability Reporting Directive” (CSRD) vor.
