Nr. 4859052

Gründung im Gastgewerbe

Wer eine Gaststätte mit Alkoholausschank betreiben will, benötigt nach dem Gaststättengesetz eine Erlaubnis (Gaststättenkonzession) des zuständigen Ordnungsamtes. Hierfür ist - ohne Ausbildung im Gastgewerbe - die Teilnahme an der Gastwirteunterrichtung bei der IHK notwendig.

Die Gaststättenerlaubnis erhalten Sie beim örtlichen Gewerbe- bzw. Ordnungsamt, wenn Sie Nachweise erbringen, die die persönliche Zuverlässigkeit, die fachliche Eignung und bestimmte objektbezogene Voraussetzungen belegen.

Diese Erstinformation soll Ihnen einen Überblick über die zu beachtenden Vorschriften geben, wenn Sie einen gastgewerblichen Betrieb eröffnen oder übernehmen möchten. Der Beginn der Tätigkeit ist erst nach Erteilung der Gaststättenerlaubnis zulässig! Diese muss beim zuständigen Ordnungsamt angezeigt werden.

Alle Personen, die in Berührung mit Lebensmitteln kommen, dazu zählt unter anderem Küchen-, Reinigungs- und Servicepersonal, müssen in regelmäßigen Abständen in den Themen Lebensmittelhygiene und Infektionsschutz geschult werden.