Nachweise für die Gaststättenerlaubnis

Die Gaststättenerlaubnis (Gaststättenkonzession) erhalten Sie beim örtlichen Gewerbe- bzw. Ordnungsamt, wenn Sie Nachweise erbringen, die die persönliche Zuverlässigkeit, die fachliche Eignung und bestimmte objektbezogene Voraussetzungen belegen.
Bei einer Personenhandelsgesellschaft (BGB-Gesellschaft, Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft) benötigt jede:r geschäftsführende Gesellschafter:in eine eigene Gaststättenerlaubnis.
Bei juristischen Personen, wie GmbH und Aktiengesellschaft, wird die Erlaubnis der juristischen Personen selbst erteilt. Die Nachweise sind für alle vertretungsberechtigten Personen einzureichen.
Stellvertretungserlaubnis: Wer ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe durch eine:n Stellvertreter:in betreiben will, bedarf einer Stellvertretungserlaubnis (§ 9 GastG). Diese wird dem:der Erlaubnisinhaber:in für eine:n bestimmte:n Stellvertreter:in erteilt und kann befristet werden. Sowohl der:die Gewerbetreibende als auch der:die Stellvertreter:in müssen zur Erteilung der Erlaubnis die erforderlichen Nachweise erbringen.

Übernahme eines Gaststättenbetriebes

Wenn ein bestehender Gaststättenbetrieb in unveränderter Form fortgeführt werden soll, kann die zuständige Behörde bis zur Erteilung der endgültigen Gaststättenerlaubnis eine vorläufige befristete Gaststättenerlaubnis (Laufzeit: circa drei Monate) erteilen. Der Unterrichtungsnachweis der IHK ist hierfür nicht zwingend vorzulegen.
Nachweise/Unterlagen (können variieren)
erhältlich bei/m:
Antrag auf Erteilung einer Gaststättenkonzession
Gewerbe-/Ordnungsamt
persönliche Zuverlässigkeit
aktuelles polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, Belegart "O"
Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt des Wohnortes
aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde, Belegart "9"
Gewerbeamt des Wohnortes
aktuelle Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (Unbedenklichkeitsbescheinigung)
Finanzamt
aktuelle Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des Vollstreckungsportals (§ 882b ZPO)
Vollstreckungsportal
aktuelle Auskunft des zuständigen Insolvenzgerichts
Amtsgericht
aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gewerbesteuerbehörde
Stadt/Gemeinde
bei juristischen Personen zusätzlich: aktueller Auszug aus dem Handels- bzw. Vereinsregister
Amtsgericht
fachliche Eignung
Bescheinigung über die Teilnahme an einer Unterrichtung nach dem Gaststättengesetz über lebensmittelrechtliche Vorschriften nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 GastG oder
die bestandene Abschlussprüfung in bestimmten staatlich anerkannten Ausbildungsberufen bei einer IHK, HWK oder Handwerksinnung, wenn zu den Prüfungsgegenständen die Grundzüge der lebensmittelrechtlichen Vorschriften gehören, deren Kenntnis für den Betrieb von Schank- und Speisewirtschaften notwendig ist: z. B. Koch:Köchin, Restaurantfachmann:frau, Fleischer:in. Eine langjährige Tätigkeit in der Gastronomie ohne Vorqualifizierung befreit nicht von der Unterrichtung.
Industrie- und Handelskammer (IHK)
Bescheinigung der Erstbelehrung des örtlichen Gesundheitsamtes nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 43 Abs. 1 Nr. 1), die nicht älter als drei Monate sein darf
Lebensmittelhygiene-Schulung nach EU-Verordnung bei Umgang mit verderblichen Lebensmitteln
objektbezogene Voraussetzungen
Pachtvertrag, Miet- bzw. Kaufvertrag über die Gaststättenräumlichkeiten in Kopie (und das Original zur Einsichtnahme) oder Grundbuchauszug (wenn der:die Antragsteller:in Eigentümer:in ist)
Amtsgericht
Nachweis, dass die Räumlichkeiten für das Hotel- und Gaststättengewerbe entsprechend der landesrechtlichen Vorschriften nutzungsfähig sind:
Grundrissplan des Betriebes: Grundrisszeichnungen der Konzessionsräume und aller Nebenräume, Sanitärräume, Lagerräume, etc. im Maßstab 1:100 (jeweils in zwei- bzw. dreifacher Ausfertigung bei Neuerrichtung, Umbau oder Erweiterung)
Eigentümer:in
Lagepläne des Betriebsgrundstücks im Maßstab 1:500 in zwei- bzw. dreifacher Ausfertigung