A1-Bescheinigung: Neues Meldeportal ab Oktober 2023

Wer berufsbedingt ins europäische Ausland reist, benötigt die A1-Bescheinigung als Nachweis über die sozialversicherungsrechtliche Zuständigkeit. Viele Lohnabrechnungsprogramme bieten Schnittstellen zur Beantragung der A1-Bescheinigung bei der Krankenkasse der Beschäftigten an. Unternehmen ohne eine solche Software sowie Selbstständige können die Software der Gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG) nutzen. 2024 wird der Betrieb von sv-net dauerhaft eingestellt. Ab 4. Oktober 2023 steht allen Unternehmen für die Beantragung der A1-Bescheinigung das neue SV-Meldeportal zur Verfügung. Bis Ende 2023 sind sowohl das alte sv-net als auch die neue Plattform SV-Meldeportal parallel nutzbar.