ATLAS-Übergreifend: Kontoinhaberangabe bei Überweisungen „Hauptzollamt "


Angabe Kontoinhaber bei Überweisungen „Hauptzollamt …“ Auf Grund des ab dem 9. Oktober 2025 erfolgenden IBAN-Namensabgleich / Verification of Payee (VoP) ist bei Überweisungen an ein Bundesbankkonto einer Zollzahlstelle als Kontoinhaber ausschließlich die Bezeichnung des Hauptzollamts der Zollzahlstelle anzugeben in der Schreibweise „Hauptzollamt Musterstadt“. Die Bezeichnung des Hauptzollamts der Zollzahlstelle ist zu finden im Einfuhrabgabenbescheid unter Zahlungsaufforderung – Zollzahlstelle. Daraus ist nur die Bezeichnung des Hauptzollamts für die Angabe des Kontoinhabers zu entnehmen. Zusätzliche Angaben wie Dienstort etc. dürfen dabei nicht in den Überweisungsträger zum Kontoinhaber übernommen werden.