Entwaldungsfreie Lieferketten

Unternehmen, die bestimmte Rohstoffe wie Soja, Rinder, Palmöl, Holz, Kakao, Kaffee, Kautschuk und deren Erzeugnisse ein-, ausführen oder auf dem Unionsmarkt bereitstellen, müssen ab 30. Dezember 2024 neue Sorgfaltspflichten beachten. Als zuständige Behörde für Deutschland hat die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) neben Informationen auch FAQs auf ihrer Webseite veröffentlicht.