Aktuelles Import
Abschaffung der Zollfreiheit für Kleinsendungen bis 150 Euro
Der Europäische Rat hat am 12. Februar 2026 neue Zollregeln für kleine Pakete verabschiedet. Mit diesen entfällt die bisherige Zollbefreiung für Sendungen unter 150 Euro.
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PEM-Raum: Neue TARIC-Codierungen für Präferenznachweise
Eine Mitteilung der Europäischen Kommission weist darauf hin, dass ab Januar 2026 bei Zollanmeldungen zur Einfuhr im Zusammenhang mit Pan-Europa-Mittelmeer-Vertragsparteien (PEM) verbindlich bestimmte TARIC-Codes zu verwenden sind.
Chile: REX-System ab 1. Februar 2025
Mit dem Interimshandelsabkommen wird ab 1. Februar 2025 das bisherige Assoziierungsabkommen ersetzt und das REX-System eingeführt.
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ATLAS: TARIC Codierungen für fluorierte Treibhausgase (F-Gase) und ozonabbauende Stoffe (ODS)
Die neuen Verordnungen (EU) 2024/573 und 2024/590 beinhalten Bestimmungen zur Einfuhr und Ausfuhr betroffener Waren
WuP: Elektronisch ausgestellte Warenverkehrbescheinigungen im PAN-Europa-Mittelmeerraum und der Türkei
Die während der COVID-19-Pandemie ergriffene Sondermaßnahme, Warenverkehrbescheinigungen anzuerkennen, die elektronisch mit einer digitalen Signatur oder Siegel der zuständigen Behörden, als Kopie auf Papier oder in elektronischer Form vorliegen, wird unter bestimmten Bedingungen fortgesetzt.
ATLAS: Waren mit Präferenzursprung in Israel
Waren mit Präferenzursprung in Israel; neue TARIC-Unterlagecodierung zur Präferenzgewährung
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Destatis: Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik
Das Warenverzeichnis dient der Klassifizierung der Waren für die Statistik des Warenverkehrs mit den Mitgliedstaaten der EU (Intrahandel) und Drittländern (Extrahandel).
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EU-weite Wirtschaftssanktionen gegen Russland
Aufgrund des Einmarsches russischer Truppen in die Ukraine hat die EU die seit 2014 bestehenden Sanktionen drastisch verschärft. An dieser Stelle informieren wir Sie über diese Sanktionsmaßnahmen gegen Russland.
Informationen über gängige Betrugsversuche
Vorsicht bei vermeintlichen Großaufträgen von Neukunden aus dem Ausland. Es kann sich auch eine betrügerische Absicht dahinter verbergen. Zu den derzeit gängigen Betrugsversuchen finden Sie hier Informationen und Warnhinweise.
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CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM): Pflichten beim Import bestimmter Waren
Mit der Verordnung (EU) 2023/956 (CBAM-Verordnung) hat die EU ein CO2-Grenzausgleichssystem und einen CO2-Preis für bestimmte importierte Waren eingeführt. Einführer CBAM-pflichtiger Waren von mehr als 50 Tonnen pro Jahr müssen seit 1. Januar 2026 als zugelassener Anmelder registriert sein, Emissiondaten ermitteln, einmal pro Jahr eine CBAM-Erklärung abgeben und ab 2027 Zertifikate erwerben. Nationale Behörde ist die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt).
(Quellen: GTAI, zoll.de, DIHK, IHK Stuttgart, wko.at, österr. BMF, DEHSt)
