Aktuelles Import

Stempel mit der Aufschrift Import/Export

Der Europäische Rat hat am 12. Februar 2026 neue Zollregeln für kleine Pakete verabschiedet. Mit diesen entfällt die bisherige Zollbefreiung für Sendungen unter 150 Euro.

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Eine Mitteilung der Europäischen Kommission weist darauf hin, dass ab Januar 2026 bei Zollanmeldungen zur Einfuhr im Zusammenhang mit Pan-Europa-Mittelmeer-Vertragsparteien (PEM) verbindlich bestimmte TARIC-Codes zu verwenden sind.

Mit dem Interimshandelsabkommen wird ab 1. Februar 2025 das bisherige Assoziierungsabkommen ersetzt und das REX-System eingeführt.

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Die neuen Verordnungen (EU) 2024/573 und 2024/590 beinhalten Bestimmungen zur Einfuhr und Ausfuhr betroffener Waren

Die während der COVID-19-Pandemie ergriffene Sondermaßnahme, Warenverkehrbescheinigungen anzuerkennen, die elektronisch mit einer digitalen Signatur oder Siegel der zuständigen Behörden, als Kopie auf Papier oder in elektronischer Form vorliegen, wird unter bestimmten Bedingungen fortgesetzt.

Waren mit Präferenzursprung in Israel; neue TARIC-Unterlagecodierung zur Präferenzgewährung

EU-Flagge © iStock©Ramberg

Das Warenverzeichnis dient der Klassi­fizierung der Waren für die Statistik des Waren­verkehrs mit den Mitglied­staaten der EU (Intrahandel) und Drittländern (Extrahandel).

Wegweiser: eine Richtung Russland, eine Richtung Ukraine © iStock©stevanovicigor

Aufgrund des Einmarsches russischer Truppen in die Ukraine hat die EU die seit 2014 bestehenden Sanktionen drastisch verschärft. An dieser Stelle informieren wir Sie über diese Sanktionsmaßnahmen gegen Russland.

Vorsicht bei vermeintlichen Großaufträgen von Neukunden aus dem Ausland. Es kann sich auch eine betrügerische Absicht dahinter verbergen. Zu den derzeit gängigen Betrugsversuchen finden Sie hier Informationen und Warnhinweise.

CBAM concept with CO2, carbon credit, ESG, and sustainability icons, symbolizing climate policy and green economy regulation. © iStock_ookawa

Mit der Verordnung (EU) 2023/956 (CBAM-Verordnung) hat die EU ein CO2-Grenzausgleichssystem und einen CO2-Preis für bestimmte importierte Waren eingeführt. Einführer CBAM-pflichtiger Waren von mehr als 50 Tonnen pro Jahr müssen seit 1. Januar 2026 als zugelassener Anmelder registriert sein, Emissiondaten ermitteln, einmal pro Jahr eine CBAM-Erklärung abgeben und ab 2027 Zertifikate erwerben. Nationale Behörde ist die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt).
(Quellen: GTAI, zoll.de, DIHK, IHK Stuttgart, wko.at, österr. BMF, DEHSt)