Allgemeines
EU: Personenbezogene Embargos
Die Europäischen Union will durch zahlreiche Verordnung, die auf Beschlüssen der Vereinten Nationen beruhen, verhindern, dass Terroristen und Terrororganisationen Gelder, Vermögenswerte und andere wirtschaftliche Ressourcen erhalten bzw. Zugriff darauf haben. In Länderembargos werden Personen und Organisationen mit demselben Ziel gelistet.
Ausstellung von Ursprungszeugnissen und Bescheinigungen
Nach § 1 Absatz 3 IHKG vom 18. Dezember 1956 obliegt insbesondere den Industrie- und Handelskammern (IHKs) die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen Bescheinigungen für den Außenwirtschaftsverkehr.