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Energiepolitik und -recht

Das Bild zeigt links im Vordergrund ein Windrad und rechts im Hintergrund ein sehr stark qualmendes Kraftwerk. © Volker Göllner 7 iStock

Bis 2050 sollen 80 Prozent des Stroms und 60 Prozent der Energie aus erneuerbaren Quellen stammen. Die Treibhausgasemissionen sollen auf Netto-Null gesenkt, die Netze massiv ausgebaut werden. Und das alles zu vertretbaren Kosten. Diese Pläne stellen Energieversorger, Netzbetreiber, Städte und Kommunen sowie Unternehmen vor große Herausforderungen.

Das Bild zeigt ein Thermostat einer Heizung. © CC0 Pixabay

Am 19. Oktober 2023 ist das Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und weiterer energierechtlicher Regelungen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Mit dem geänderten Gesetz wird der Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen und bei der Warmwasserbereitung gesetzlich verankert. Das Gesetz ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. (Quelle Bundesregierung, DIHK)

Das Bild zeigt einen Paragraph. © Stefan Rajewski - Fotolia

Das Energieeffizienzgesetz ist am 17. November im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und am 18. November 2023 in Kraft getreten. Mit dem EnEfG werden wesentliche Anforderungen der europäischen Energieeffizienz-Richtlinie national umgesetzt. Die Frist für die erstmalige Meldung von Unternehmen an die Plattform für Abwärme ist auf den 1. Januar 2025 verlängert worden. Das BAFA hat Merkblätter zur Umsetzung veröffentlicht. Das EnEfG sollen laut Koalitionsvertrag in der neuen Legislaturperiode novelliert werden. (Quelle DIHK, BMWK, Bundestag)