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Energiepolitik und -recht

Das Bild zeigt links im Vordergrund ein Windrad und rechts im Hintergrund ein sehr stark qualmendes Kraftwerk. © Volker Göllner 7 iStock

Bis 2050 sollen 80 Prozent des Stroms und 60 Prozent der Energie aus erneuerbaren Quellen stammen. Die Treibhausgasemissionen sollen auf Netto-Null gesenkt, die Netze massiv ausgebaut werden. Und das alles zu vertretbaren Kosten. Diese Pläne stellen Energieversorger, Netzbetreiber, Städte und Kommunen sowie Unternehmen vor große Herausforderungen.

Das Bild zeigt ein Thermostat einer Heizung. © CC0 Pixabay

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), die Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) und die Änderung weiterer Regelungen im Wärme­bereich sind am 28. Juli 2026 als Artikelgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Das GModG setzt die Anforderungen der novellierten EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie (Richtlinie (EU) 2024/1275) in nationales Recht um und ersetzt das Gebäudeenergiegesetz. Seit 29. Juli 2026 gelten damit neue Vorgaben für Gebäude und Heizungen. Die DIHK hatte im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens Stellung genommen. (Quelle DIHK, IHK Schwaben, GEG-Infoportal)

Das Bild zeigt einen Paragraph. © Stefan Rajewski - Fotolia

Das Energieeffizienzgesetz ist am 18. November 2023 in Kraft getreten. Die Regierungskoalition aus CDU und SPD will wesentliche Änderungen vornehmen und hat Ende Juni 2026 den Referentenentwurf des Bundeministeriums für Wirtschaft und Energie für ein Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie beschlossen. Damit sollen wesentliche Anforderungen der europäischen Energieeffizienz-Richtlinie national umgesetzt und die im bisherigen EnEfG über die EU-Regelung hinausgehenden Anforderungen zurückgeführt werden. (Quelle DIHK, BMWK, Bundestag)

Das Bild zeigt die Überschrift Energieaudit. Unten rechts ist ein aus Kreide gemaltes Haus und links Balken von A bis G. © Coloures-Pic - stock.adobe

Die Energiemanagement- bzw. Energie-Auditpflicht orientiert sich nicht mehr an der KMU-Grenze, sondern am Gesamtenergieverbrauch. Das sieht Artikel 11 der Energieeffizienz-Richtlinie (EU) 2023/1791 vor, der durch das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) und das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) in deutsches Recht umgesetzt wird. Die Bundesregierung hat Ende Juni 2026 den Referentenentwurf des Bundeministeriums für Wirtschaft und Energie beschlossen.