Aktuelles: Arbeitsschutz
BAuA-Bericht: Betriebliche Maßnahmen gegen Zeit- und Leistungsdruck sowie Informationsflut
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) stellt in einem Bericht wesentliche Ansätze vor, wie Betriebe die belastende Informationsflut sowie Zeit- und Leistungsdruck am Arbeitsplatz vermeiden und besser gestalten können.
(Quelle BAuA)
Bericht „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2023“
Das Bundeskabinett hat im Dezember den Bericht der Bundesregierung über den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und über das Unfall- und Berufskrankheitengeschehen in Deutschland im Jahr 2023 beschlossen. Der Bericht bietet umfassende Informationen, Zahlen und Fakten zum Thema und vergleicht diese mit dem Jahr 2022. In einem Schwerpunkt befasst sich der Bericht mit "Geschlechterungleichheiten in der Arbeitswelt". Enthalten sind auch die Berichte der verschiedenen Akteure im Arbeitsschutz.
(Quelle BMAS)
Entwurf des Produktsicherheitsgesetzes
Ab 13. Dezember 2024 gilt die Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit. Sie enthält wesentliche Vorschriften für die Sicherheit von Verbraucherprodukten (Artikel 1 Absatz 2), die in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt werden. Einige Durchführungsbestimmungen der Verordnung (EU) 2023/988 müssen bis zum 13. Dezember 2024 national umgesetzt werden. Die Bundesregierung hat dazu am 4. September 2024 einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Produktsicherheitsgesetzes in den Bundestag eingebracht.
(Quelle Deutscher Bundestag)
Produktsicherheit: EU-Verordnung in Kraft
Im Mai 2023 ist die Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden. Die Verordnung muss seit 13. Dezember 2024 in allen Mitgliedsstaaten unmittelbar angewendet werden. Die Verordnung gilt vollumfänglich für alle ab diesem Datum in Verkehr gebrachten oder auf dem Markt bereitgestellten Verbraucherprodukte, die keinen spezifischen unionsrechtlichen Bestimmungen über die Sicherheit der betreffenden Produkte unterliegen (z. B. Maschinenrichtlinie, Niederspannungsrichtlinie o.ä.). Neu ist beispielsweise, dass Hersteller eine Risikobewertung des Produkts vornehmen, eine technische Dokumentation erstellen und diese den Überwachungsbehörden zur Verfügung stellen müssen.
(Quelle EU-Amtsblatt)

Regeln für Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin und Gefahrstoffe geändert
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) informiert regelmäßig über neue und geänderte bzw. gestrichene Regelungen und Empfehlungen zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit.
Im Februar wurden folgende neu gefasste, geänderte bzw. korrigierte Arbeitsmedizinischen bzw. Technischen Regeln veröffentlicht:
- TRBS 3121 Betrieb von Aufzugsanlagen
- TRGS 519 Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten
- TRGS 553 Holzstaub
- TRGS 722 Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Gemische
Im Februar wurden folgende neu gefasste, geänderte bzw. korrigierte Arbeitsmedizinischen bzw. Technischen Regeln veröffentlicht:
- TRBS 3121 Betrieb von Aufzugsanlagen
- TRGS 519 Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten
- TRGS 553 Holzstaub
- TRGS 722 Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Gemische
(Quelle BAuA)