Regeln für Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin und Gefahrstoffe geändert
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) informiert regelmäßig über neue und geänderte bzw. gestrichene Regelungen und Empfehlungen zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit.
Im November wurden folgende neu gefassten, geänderten bzw. korrigierten Arbeitsmedizinischen bzw. Technischen Regeln veröffentlicht:
- TRBA 100 Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien
- TRBA 220 Abwassertechnische Anlagen: Schutzmaßnahmen
- TRBA 250 Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege
- TRBA 252 Tätigkeiten mit Biostoffen der Risikogruppe 4 im Gesundheitsdienst und im Bestattungswesen
- TRBA 405 Anwendung von Messverfahren und technischen Kontrollwerten für luftgetragene Biostoffe
- TRGS 507 Oberflächenbehandlung in Räumen und Behältern
- TRGS 540 Verwendung von Biozid-Produkten - Grundanforderungen
(Quelle BAuA)
