Regeln für Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin und Gefahrstoffe geändert
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) informiert regelmäßig über neue und geänderte bzw. gestrichene Regelungen und Empfehlungen zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit.
Im September wurden folgende neu gefassten, geänderten bzw. korrigierten Arbeitsmedizinischen bzw. Technischen Regeln veröffentlicht:
- TRGS 410 Expositionsverzeichnis bei Gefährdung gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B
- TRGS 529 Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas
- TRGS 540 Verwendung von Biozid-Produkten - Grundanforderungen
(Quelle: BAuA)
