Regeln für Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin und Gefahrstoffe geändert
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) informiert regelmäßig über neue und geänderte bzw. gestrichene Regelungen und Empfehlungen zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit.
Im Juli wurden folgende neu gefassten, geänderten bzw. korrigierten Arbeitsmedizinischen bzw. Technischen Regeln veröffentlicht:
- AMR Nr. 3.4 Arbeitsmedizinische Vorsorge: Digitale Anwendungen und telemedizinische Vorsorge
- AMR Nr. 11.2 Abweichungen nach Anhang Teil 1 Absatz 4 ArbMedVV bei Anlässen für nachgehende Vorsorge
- AMR Nr. 14.2 Einteilung von Atemschutzgeräten in Gruppen
- TRGS 524 Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen
- TRGS 529 Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas
(Quelle: BAuA)
