Regeln für Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin und Gefahrstoffe geändert
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) informiert regelmäßig über neue und geänderte bzw. gestrichene Regelungen und Empfehlungen zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit.
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Im April wurden folgende neu gefasste, geänderte bzw. korrigierte Arbeitsmedizinischen bzw. Technischen Regel veröffentlicht:
- AMR Nr. 6.7 Pneumokokken-Impfung als Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durch Schweißen und Trennen von Metallen
- AMR Nr. 13.4 Tätigkeiten an Bildschirmgeräten
- TRBA 462 Einstufung von Viren und TSE-Agenzien in Risikogruppen
(Quelle BAuA)