Aktuelles: Arbeitsschutz

Digitalisierung der Arbeitswelt: Welche Berufe verändern sich besonders?
Durch neue digitale Technologien verändert sich der deutsche Arbeitsmarkt. Dies gilt besonders für das Ausmaß, wie sich Berufe aktuell potenziell durch den Einsatz von Computern oder computergesteuerten Maschinen verändern. Das „Substituierbarkeitspotenzial“ beschreibt, welcher Anteil an Tätigkeiten in einem Beruf schon heute durch den Einsatz moderner Technologien ersetzt werden könnte. Ein hohes Substituierungspotenzial kann als Indikator für einen Wandel der Arbeitswelt gesehen werden. Aktuelle Zahlen liefert der Bericht des Regionalen Forschungsnetzes Berlin-Brandenburg des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).
(Quelle IAB)
BAuA-Bericht: Betriebliche Maßnahmen gegen Zeit- und Leistungsdruck sowie Informationsflut
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) stellt in einem Bericht wesentliche Ansätze vor, wie Betriebe die belastende Informationsflut sowie Zeit- und Leistungsdruck am Arbeitsplatz vermeiden und besser gestalten können.
(Quelle BAuA)
Entwurf des Produktsicherheitsgesetzes
Ab 13. Dezember 2024 gilt die Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit. Sie enthält wesentliche Vorschriften für die Sicherheit von Verbraucherprodukten (Artikel 1 Absatz 2), die in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt werden. Einige Durchführungsbestimmungen der Verordnung (EU) 2023/988 müssen bis zum 13. Dezember 2024 national umgesetzt werden. Die Bundesregierung hat dazu am 4. September 2024 einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Produktsicherheitsgesetzes in den Bundestag eingebracht.
(Quelle Deutscher Bundestag)
Produktsicherheit: EU-Verordnung in Kraft
Im Mai 2023 ist die Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden. Die Verordnung muss seit 13. Dezember 2024 in allen Mitgliedsstaaten unmittelbar angewendet werden. Die Verordnung gilt vollumfänglich für alle ab diesem Datum in Verkehr gebrachten oder auf dem Markt bereitgestellten Verbraucherprodukte, die keinen spezifischen unionsrechtlichen Bestimmungen über die Sicherheit der betreffenden Produkte unterliegen (z. B. Maschinenrichtlinie, Niederspannungsrichtlinie o.ä.). Neu ist beispielsweise, dass Hersteller eine Risikobewertung des Produkts vornehmen, eine technische Dokumentation erstellen und diese den Überwachungsbehörden zur Verfügung stellen müssen.
(Quelle EU-Amtsblatt)

Regeln für Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin und Gefahrstoffe geändert
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) informiert regelmäßig über neue und geänderte bzw. gestrichene Regelungen und Empfehlungen zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit.
Im März wurden folgende neu gefasste, geänderte bzw. korrigierte Arbeitsmedizinischen bzw. Technischen Regeln veröffentlicht:
- TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte
- TRGS 910 Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen
Im März wurden folgende neu gefasste, geänderte bzw. korrigierte Arbeitsmedizinischen bzw. Technischen Regeln veröffentlicht:
- TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte
- TRGS 910 Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen
(Quelle BAuA)