Corona-Pandemie: Förderprogramme für KMU

Aktuelle Förderprogramme
UPDATE 16.06.2022: AKTUELL SIND KEINE FÖRDERUNGEN MEHR BEANTRAGBAR

Infoportal

Den aktuellen Stand der Anträge kann man im Infoportal „Meine Überbrückungshilfen“ einsehen. Hier gibt es Informationen zu allen Unternehmensanträgen, die über prüfende Dritte gestellt werden konnten.

Fristenübersicht

Alle Corona-Förderprogramme (dies gilt sowohl für Bundes- wie auch für Landesprogramme) müssen abgerechnet werden. Erfolgt keine Schlussabrechnung, muss die Förderung in voller Höhe zurückgezahlt werden!
  • Schlussabrechnung Überbrückungshilfe I-III sowie November- und Dezemberhilfe (Paket 1)
    • Start Einreichung Paket 1: 5. Mai 2022 für Überbrückungshilfen I-III, November- und Dezemberhilfen
    • Fristende für Einreichung: 31. Dezember 2022
      • Frist für Rückzahlungen: Die Bewilligungsstelle wird im Falle einer Rückzahlungsverpflichtung im Schlussbescheid eine angemessene Zahlungsfrist festsetzen.
  • Schlussabrechnung Überbrückungshilfe III Plus und IV (Paket 2)
    • Fristende für Einreichung: 31. Dezember 2022
    • Frist für Rückzahlungen: Die Bewilligungsstelle wird im Falle einer Rückzahlungsverpflichtung im Schlussbescheid eine angemessene Zahlungsfrist festsetzen

Überbrückungshilfe IV

Die seit Mitte 2020 etablierten Corona-Förderinstrumente endeten mit der Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar bis Juni 2022.
  • Hier konnten Unternehmen, Soloselbständige, und Freiberufler:innen bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro im Jahr 2020 sowie Start-ups, die bis zum 30. September 2021 gegründet wurden, gemeinnützige Unternehmen, kirchliche Unternehmen und Organisationen aus allen Branchen die Förderung beantragen.
  • Voraussetzung waren Corona-bedingte Umsatzeinbrüche von mindestens 30 Prozent in jedem Monat im Zeitraum Januar bis Juni 2022, für den der Fixkostenzuschuss beantragt wird. Maßgeblich für den Vergleich ist der Referenzmonat im Jahr 2019 (plus Ausnahmeregelungen).
  • Mit der Überbrückungshilfe wurden betriebliche Fixkosten bezuschusst. Der maximale Förderbetrag beträgt 12 Millionen Euro pro Monat pro Unternehmen. Erstattet werden bis zu 90 Prozent und nicht mehr bis zu 100 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent.
  • In der Überbrückungshilfe IV zählten Digitalisierungs- und Renovierungskosten nicht mehr zu den erstattungsfähigen Fixkosten. Bei den Hygienemaßnahmen sind nun jedoch auch Sach- und Personalkosten für die Umsetzung von Corona-Zutrittsbeschränkungen förderfähig.
  • Darüber hinaus gab es zusätzliche Regelungen für besonders betroffene Branchen wie der Reisebranche, der Kultur- und Veranstaltungsbranche, dem Groß- und Einzelhandel sowie Unternehmen der Pyrotechnikbranche.
Auf der bekannten Plattform  www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de war über  prüfende Dritte bis zum 15. Juni 2022 eine Antragsstellung für die Überbrückungshilfe IV für den Förderzeitraum Januar bis Juni 2022 möglich.
Einen guten Überblick über die Eckpunkte und Fristen der neuen Überbrückungshilfe IV finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen. Die vollständigen FAQ der Überbrückungshilfe IV können Sie dort ebenfalls nachlesen.

Neustarthilfe 2022

Mit dem Programm Neustarthilfe 2022 wurden Soloselbständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie im Förderzeitraum Januar bis Juni 2022 unterstützt. Der Vorschuss (Betriebskostenpauschale) betrug wie bei der Neustarthilfe Plus maximal 4.500 Euro für Soloselbständige und Ein-Personen-Kapitalgesellschaften und bis zu 18.000 Euro für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften im gesamten Bezugszeitraum. Die Antragsfrist für Erstanträge endete am 15. Juni 2022.
Weitere Infos gibt es hier.

NRW-Soforthilfe 2020

Hinweis auf Ende Abrechnungszeitraum: Bis zum 31.10.2021 Abrechnung der NRW-Soforthilfe – Rückzahlung bis zum 30.06.2023
 Alle Soforthilfe-Antragssteller:innen, die die NRW-Soforthilfe aus 2020 noch nicht abgerechnet hatten, haben Tagen eine erneute Aufforderung zur Abrechnung erhalten.

Härtefallhilfen

Unternehmen, die in keinem der bundesweiten Förderprogrammen (Neustarthilfen oder Überbrückungshilfen) antragsberechtigt waren, konnten unter bestimmten Voraussetzungen Härtefallhilfen (durch ihre prüfenden Dritten) beantragen, um der Corona-bedingten Härte finanziell zu begegnen.
Eine Antragsstellung war bis zum 15.06.2022 möglich.
Weitere Informationen gibt es hier: Infos Härtefallhilfen NRW

Diese Seite gibt nur einen groben Überblick und es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Stand 01.08.2022