IHK-Zugehörigkeit

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Warum müssen Unternehmen Beiträge an die IHK entrichten? Warum gibt es die IHK-Pflichtmitgliedschaft? Wie sieht es mit den IHK-Beiträgen für mein Unternehmen aus? Was tut meine IHK für mich?
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Mit Anmeldung eines Gewerbes beim zuständigen Gewerbeamt oder mit Eintragung einer Firma in das Handelsregister des jeweiligen Amtsgerichts sind Sie automatisch Mitglied unserer IHK, sofern die in unserem IHK-Bezirk gelegene Betriebsstätte seitens des Finanzamts zur Gewerbesteuer veranlagt wird (Ausnahme: Sie sind aufgrund Ihrer Tätigkeit bereits ausschließlich Mitglied bei der Handwerkskammer)!
Als Mitglied unserer IHK haben Sie die Möglichkeit uns bei allgemeinen sowie individuellen Fragen, die Ihr Gewerbe betreffen, in Anspruch zu nehmen. Wir beraten Sie gerne oder nennen Ihnen entsprechende Ansprechpartner, die Ihnen in Ihrem konkreten Fall weiter helfen können.
Die Mitgliedschaft zur Industrie- und Handelskammer ist gesetzlich geregelt, sie ist mit einem jährlichen Beitrag verbunden. Es wird ein Grundbeitrag sowie eine Umlage erhoben. Die Grundbeiträge sind entsprechend der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Gewerbes gestaffelt.
Ist Ihre Firma nicht im Handelsregister eingetragen und hat einen jährlichen Gewerbeertrag bis zu 25.600,00 Euro? Dann beträgt der Grundbeitrag 55,00 Euro. Liegt der Gewerbeertrag bei Ihrer nicht im Handelsregister eingetragenen Firma über 25.600,00 Euro? Dann beträgt der Grundbeitrag 110,00 Euro bis zu einem Gewerbeertrag von 100.000,00 Euro. Ist der Gewerbeertrag höher, beträgt der Grundbeitrag 165,00 Euro.
Haben Sie eine Firma die im Handelsregister beim Amtsgericht eingetragen ist (z. B. eine KG, GmbH, OHG, e.K.) und der Gewerbeertrag dieser Firma liegt nicht über 35.800,00 Euro? Dann beträgt der Grundbeitrag für Ihre Firma 240,00 Euro. Liegt der Gewerbeertrag Ihrer im Handelsregister eingetragenen Firma über 35.800,00 Euro bis 200.000,00 Euro? Dann beträgt der Grundbeitrag für Ihre Firma 390,00 Euro. Ist der Gewerbeertrag über 200.000,00 Euro beträgt der Grundbeitrag 540,00 Euro.

Weitere Details bzw. Festlegungen: s. aktuelle Wirtschaftssatzung 2022 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 355 KB)

IHK-Beitrag: Veranlagung, Freistellung, Rechtsgrundlagen