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Beitragsfreistellung

Sie können sich vom Beitrag freistellen lassen, wenn Ihre Firma nicht im Handelsregister eingetragen ist und die beiden Grenzwerte des jeweiligen Jahres nicht überschritten werden.
2001
ab 2002 und 2003
Ab 2004
Umsatz (brutto)
100.000,00 DM
52.000,00 Euro
entfällt
Gewinn/Gewerbeertrag
10.000,00 DM
5.200,00 Euro
5.200,00 Euro
Wir benötigen von Ihnen, um eine Freistellung prüfen zu können, eine Kopie von:
  1. Ihrer Gewinn- und Verlustrechung für das Jahr, in dem Sie vom IHK-Beitrag freigestellt werden möchten

    UND

  2. Ihrem Einkommensteuerbescheid (vom Finanzamt), ebenfalls für das Jahr, für das Sie einen Antrag auf Freistellung stellen.
Bitte beachten Sie: Wird einer der beiden Grenzwerte – dabei ist es egal, ob es sich um den Umsatz oder den Gewinn handelt – überschritten oder ist Ihre Firma im Handelsregister eingetragen, besteht Beitragspflicht!
Ab 2004 findet der Umsatz keine Berücksichtigung mehr, sodass die Zusendung des Steuerbescheids ausreicht!