IHK-Zugehörigkeit
Erläuterungen zum Beitragsbescheid
Nachfolgend haben wir die verschiedenen Angaben unseres Beitragsbescheides erläutert. Die hier als Überschrift benutzten Begriffe finden Sie auch in Ihrem Beitragsbescheid wieder.
- Beitragsjahr
- Hebesatz in Prozent
- EHZ-Jahr
- ADM
- Bemessungsgrundlage (BMG)
- Bemessungsgrundlage ohne Freibetrag
- Freibetrag (Umlagefreibetrag)
- BMG-Jahr
- Beitragsanteil in Prozent
- Umlage
- Grundbeitrag als unteilbarer Jahresbeitrag ab 2018
- Bereits gezahlt Grundbeitrag/Umlage
- Schuld/Guthaben
- 1. Summe aus diesem Beitragsbescheid:
Beitragsjahr
Mit dem Beitragsbescheid kann eine Nachberechnung für ein (oder mehrere) Vorjahr(e), sowie die Berechnung der Vorauszahlung für das laufende Jahr (evtl. mit der Bemessungsgrundlage aus einem Vorjahr) erfolgen (vgl. hierzu auch die Anmerkungen zum BMG-Jahr). Die berechneten Beitragsjahre finden Sie in der ersten Spalte unseres Beitragsbescheides. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass ggf. auch nach einer bereits erfolgten Gewerbeabmeldung endgültige Beitragsberechnungen für zurückliegende Jahre erfolgen müssen.
Hebesatz in Prozent
Der zugrunde gelegte Hebesatz wird von unserer Vollversammlung jährlich neu festgesetzt und wurde im Jahr 2018 um 30 % gesenkt (von 0,28 % auf 0,20 %). Er kann von Jahr zu Jahr abweichen. Der Hebesatz wird für die Berechnung der Beitragsumlage (s. Anm. dort) benötigt.
EHZ-Jahr
Das EHZ-Jahr ist identisch mit dem Beitragsjahr. Dies bedeutet, dass die Industrie- und Handelskammer eine zeitnahe Beitragsveranlagung (Gegenwartsveranlagung) durchführt.
ADM
Die Erläuterungen/Hinweise zu der jeweiligen Kennzahl finden Sie auf unserem Beitragsbescheid.
Bemessungsgrundlage (BMG)
Die Bemessungsgrundlage ist der Gewerbeertrag (= Kennzeichen E) bzw., sofern kein Gewerbeertrag vom Finanzamt festgesetzt wird, der Gewinn aus Gewerbebetrieb (= Kennzeichen G). Wenn Sie wissen möchten, aus welchem Jahr die Bemessungsgrundlage stammt, die wir unserer Beitragsveranlagung zugrunde gelegt haben, schauen Sie bitte in der Spalte „BMG-Jahr“ nach. Bitte beachten Sie hierbei auch unsere Anmerkungen zum „BMG-Jahr“. Die in unserem Beitragsbescheid ausgewiesene Bemessungsgrundlage können Sie anhand Ihres Bescheides über den Gewerbesteuermessbetrag (wenn es sich bei der BMG um den Gewerbeertrag handelt – Kennzeichen E) bzw. anhand Ihres Einkommensteuerbescheides (wenn es sich bei der BMG um den Gewinn aus Gewerbebetrieb handelt – Kennzeichen G) prüfen. Bitte vergewissern Sie sich, aus welchem Jahr die Bemessungsgrundlage stammt (= BMG-Jahr) und vergleichen Sie den Betrag (BMG) mit Ihrem entsprechenden Steuerbescheid.
Bemessungsgrundlage ohne Freibetrag
Es handelt sich hierbei um die Summe der Bemessungsgrundlage abzüglich des gewährten Freibetrags (vgl. hierzu Erläuterung des Freibetrags). Dieser Betrag wird für die Veranlagung tatsächlich zugrunde gelegt.
Freibetrag (Umlagefreibetrag)
Die Höhe des Freibetrages ist abhängig von der Rechtsform (für juristische Personen wird kein Freibetrag angerechnet). Der Freibetrag wird für die Berechnung der IHK-Umlage benötigt. Für Gewinne bis zur Höhe des Freibetrages fällt keine Umlage an. Beachten Sie hierzu bitte unsere Anmerkungen zur „Umlage“.
BMG-Jahr
Das BMG-Jahr gib an, aus welchem Jahr die Bemessungsgrundlage stammt, die wir der Beitragsveranlagung zugrunde gelegt haben. Anhand des BMG-Jahres können Sie erkennen, ob es sich um eine Vorauszahlung auf der Grundlage einer älteren (zurückliegenden) Bemessungsgrundlage handelt (BMG-Jahr < Beitragsjahr) oder ob es sich um eine endgültige Berechnung des jeweiligen Beitragsjahres handelt (BMG-Jahr = Beitragsjahr).
Beitragsanteil in Prozent
Der Beitragsanteil drückt aus, mit welchem Anteil ein Gewerbetreibender zum IHK-Beitrag veranlagt wird (Firmen, die u.U. bereits Mitglied der Handwerkskammer sind, werden von der IHK nur anteilmäßig veranlagt).
Umlage
Die Umlage errechnet sich wie folgt: (Bemessungsgrundlage (Gewerbeertrag bzw. Gewinn aus Gewerbebetrieb) – Freibetrag) x Hebesatz in Prozent (ab 2018 = 0,20 Prozent (0,28 Prozent bis 2017)) x Beitragsanteil in Prozent
Grundbeitrag als unteilbarer Jahresbeitrag ab 2018
Der Grundbeitrag staffelt sich wie folgt:
Bereits gezahlt Grundbeitrag/Umlage
Hier können Sie ersehen, in welcher Höhe Sie für das betreffende Beitragsjahr eventuell bereits Zahlungen geleistet haben.
Schuld/Guthaben
Der tatsächlich für das betreffende Jahr ausgewiesene Saldo (Grundbeitrag + Umlage). Das Kennzeichen „S“ bedeutet, dass die IHK Ihnen gegenüber eine Forderung hat, das Kennzeichen „G“ bedeutet hingegen, dass es sich bei diesem Betrag um ein Guthaben handelt.
1. Summe aus diesem Beitragsbescheid:
Beitragsschuld oder Guthaben aller abgerechneten Jahre der aktuellen Beitragsveranlagung. Hier können Sie erkennen, ob Sie noch Zahlungen an die IHK leisten müssen oder aber ob ein Guthaben für Sie besteht (eine Erstattung des Guthabens erfolgt, innerhalb der nächsten Tage, sofern uns eine aktuelle Bankverbindung vorliegt. Sollte dies nicht der Fall sein, bitten wir um Mitteilung Ihrer Bankverbindung – hierzu können Sie auch die „Rückmeldefunktion“ im Internet unter www.beitrag.ihk-lahndill.de nutzen). Eventuell bestehende Forderungen/Guthaben für bislang nicht ausgeglichene Veranlagungen aus früheren Beitragsbescheiden sind in diesem Betrag nicht enthalten. Diese ersehen Sie unter 3. Endbetrag aus 1. + 2. In EUR.