IHK-Finanzen
Wirtschaftssatzung
Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Lahn-Dill hat am 17. November 2025 gemäß den §§ 3 und 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I S. 920), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 7. August 2021 (BGBl. I S. 3306) und der Beitragsordnung vom 23. November 2023 folgende Wirtschaftssatzung für das Geschäftsjahr 2026 (01.01.2026 bis 31.12.2026) beschlossen:
I. Wirtschaftsplan
Der Wirtschaftsplan wird
1. im Erfolgsplan mit
- Erträgen in Höhe von 8.421.200,00 Euro
- Aufwendungen in Höhe von 13.030.300,00 Euro
- geplantem Vortrag in Höhe von 2.648.100,00 Euro
- Saldo der Rücklagenveränderungen in Höhe von -1.961.000,00 Euro
2. im Finanzplan mit
- Investitionseinzahlungen in Höhe von 110.000,00 Euro
- Investitionsauszahlungen in Höhe von 890.000,00 Euro
festgestellt.
II. Beitrag
1. Natürliche Personen und Personengesellschaften, die nicht in das Handelsregister eingetragen sind, und eingetragene Vereine, wenn nach Art oder Umfang ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb nicht erforderlich ist, sind vom Beitrag freigestellt, soweit ihr Gewerbeertrag nach dem Gewerbesteuergesetz oder, soweit für das Bemessungsjahr ein Gewerbesteuermessbetrag nicht festgesetzt wird, ihr nach dem Einkommensteuergesetz ermittelter Gewinn aus Gewerbebetrieb 5.200,00 Euro nicht übersteigt.
Nicht im Handelsregister eingetragene natürliche Personen, die ihr Gewerbe nach dem 31. Dezember 2003 angezeigt und in den letzten fünf Wirtschaftsjahren vor ihrer Betriebseröffnung weder Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit erzielt haben noch an einer Kapitalgesellschaft mittelbar oder unmittelbar zu mehr als einem Zehntel beteiligt waren, sind für das Geschäftsjahr der IHK, in dem die Betriebseröffnung erfolgt, und für das darauf folgende Jahr von der Umlage und vom Grundbeitrag sowie für das dritte und vierte Jahr von der Umlage befreit, wenn ihr Gewerbeertrag hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb 25.000,00 Euro nicht übersteigt.
2. Als Grundbeiträge sind zu erheben von
2.1 IHK-Zugehörigen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind und deren Gewerbebetrieb nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht Seite 2 erfordert, mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb bis 25.600,00 Euro soweit nicht die Befreiung nach II. 1. eingreift 55,00 Euro
2.2 IHK-Zugehörigen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind und deren Gewerbebetrieb nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert, mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb von über 25.600,00 Euro bis zu 100.000.00 Euro 110,00 Euro
2.3 IHK-Zugehörigen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind und deren Gewerbebetrieb nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert, mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb von über 100.000,00 Euro 165,00 Euro
2.4 IHK-Zugehörigen, die im Handelsregister eingetragen sind oder deren Gewerbebetrieb nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, mit einem Verlust oder einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb bis 35.800,00 Euro 240,00 Euro
2.5 IHK-Zugehörigen, die im Handelsregister eingetragen sind oder deren Gewerbebetrieb nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb über 35.800,00 Euro bis 200.000,00 Euro 390,00 Euro
2.6 IHK-Zugehörigen, die im Handelsregister eingetragen sind oder deren Gewerbebetrieb nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb über 200.000,00 Euro 540,00 Euro
2.7 allen IHK-Zugehörigen, die nicht nach Ziffer II. 1. vom Beitrag befreit sind und zwei der drei nachfolgenden Kriterien erfüllen: - mehr als 16.000.000,00 Euro Bilanzsumme - mehr als 32.000.000,00 Euro Umsatz - mehr als 300 Arbeitnehmer 4.000,00 Euro auch wenn sie sonst nach Ziff. II. 2.1 – 2.6 zu veranlagen wären.
Für Kapitalgesellschaften, die nach Ziff. II. 2.4 zum Grundbeitrag veranlagt werden und deren gewerbliche Tätigkeit sich in der Funktion eines persönlich haftenden Gesellschafters in nicht mehr als einer ebenfalls der IHK zugehörigen Personenhandelsgesellschaft erschöpft, wird auf Antrag der zu veranlagende Grundbeitrag auf 120,00 Euro ermäßigt. Diese Ermäßigung betrifft nur solche Komplementärgesellschaften, deren Gewerbeertrag bzw. Gewinn aus Gewerbebetrieb 24.500 Euro nicht übersteigt.
Für Kapitalgesellschaften, die nach Ziff. II. 2.4 zum Grundbeitrag veranlagt werden und die sich in Liquidation befinden, wird auf Antrag der zu veranlagende Grundbeitrag auf 120,00 Euro ermäßigt.
3. Als Umlagen sind zu erheben
- 0,20 % des Gewerbeertrages bzw. des Gewinns aus Gewerbebetrieb.
- Sofern Unternehmen in einem steuerlichen Organkreis eingebunden sind, gilt der vorgenannte Grenzwert für die Organschaft mit den auf unseren IHK-Bezirk entfallenden Zerlegungsanteilen.
Bei natürlichen Personen und Personengesellschaften ist die Bemessungsgrundlage einmal, um einen Umlagefreibetrag von 15.340,00 Euro für das Unternehmen zu kürzen.
4. Bemessungsjahr für Grundbeitrag und Umlage ist das Jahr 2026. Der Bemessung von Grundbeitrag und Umlage wird der Gewerbeertrag nach dem Gewerbesteuergesetz zugrunde gelegt, wenn für das Bemessungsjahr ein Gewerbesteuermessbetrag festgesetzt ist, andernfalls der nach dem Einkommensteuergesetz oder Körperschaftssteuergesetz ermittelte Gewinn aus Gewerbebetrieb des IHK-Zugehörigen des Jahres 2026.
Bei Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten werden nur die Beträge berücksichtigt, die nach dem Zerlegungsmaßstab des § 29 Gewerbesteuergesetz auf den IHK-Bezirk entfallen.
5. Soweit ein Gewerbeertrag bzw. Gewinn aus Gewerbebetrieb des Bemessungsjahres nicht bekannt ist, wird eine Vorauszahlung des Grundbeitrages und der Umlage auf der Grundlage des letzten der IHK vorliegenden Gewerbeertrages bzw. Gewinns aus Gewerbebetrieb oder anderer zur Veranlagung maßgebender Kriterien erhoben.
Soweit ein IHK-Zugehöriger, der nicht im Handelsregister eingetragen ist und dessen Gewerbebetrieb nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert, die Anfrage der IHK nach den Kriterien für die Beitragsfestsetzung nach Ziffer II. nicht vollständig beantwortet hat, wird eine Veranlagung nur des Grundbeitrages gem. Ziff. II. 2.1 durchgeführt. Auch von den übrigen IHK-Zugehörigen wird eine Vorauszahlung nur des Grundbeitrages gemäß II. 2. erhoben.
Den IHK-Zugehörigen bleibt es vorbehalten, die Berichtigung der vorläufigen Veranlagung zu beantragen, falls der Gewerbeertrag bzw. Gewinn aus Gewerbebetrieb des Bezugsjahres eine erhebliche Abweichung erwarten lässt. Die IHK kann die Umlagevorauszahlungen an die voraussichtlichen Umlagen für den Erhebungszeitraum anpassen.
Ändert sich die Bemessungsgrundlage nach Erteilung des Beitragsbescheides, so erlässt die IHK einen Berichtigungsbescheid.
III. Bewirtschaftungsvermerke
Die Personal- und alle übrigen Aufwendungen werden insgesamt für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
Die Investitionsausgaben werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
Die Planansätze für Investitionen (Pos. 11,13,15 Finanzplan) sind nach §12 Abs. 5 Finanzstatut bis zum Ende des auf die Bewilligung folgenden dritten Geschäftsjahres übertragbar, bei Baumaßnahmen bis zu deren Abschluss.
Die Zinserträge aus den Finanzanlagen können bis zu ihrer tatsächlichen Höhe im Geschäftsjahr wieder im Finanzanlagevermögen angelegt werden.
Die vorstehende Wirtschaftssatzung wird hiermit ausgefertigt und im Mitteilungsblatt „LahnDillWirtschaft“ veröffentlicht.
Dillenburg, den 17. November 2025
Industrie- und Handelskammer Lahn-Dill
Dr. Felix Heusler
Präsident
Präsident
Dietmar Persch
Hauptgeschäftsführer
Hauptgeschäftsführer
Finanzplan und Erfolgsplan 2026
Finanzplan (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 198 KB)
Erfolgsplan (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 286 KB)
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