Bewachungsgewerbe
Die IHK-Organisation entwickelt das Bewertungsschema für die Sachkundeprüfungen weiter. Derzeit steht eine Aktualisierung für den schriftlichen Teil bei der Prüfung im Bewachungsgewerbe an.
Aktuell werden in der Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe Punkte für eine Aufgabe nur dann vergeben, wenn die Richtig/Falsch-Markierungen für die Antwortvorschläge genau mit der Musterlösung übereinstimmen. D. h., wenn bei einer Multiple Choice Frage nur eine Antwort richtig markiert wurde, und eine zweite richtige Antwort nicht oder eine falsche Antwort statt dessen markiert wurde, gibt es 0 Punkte.
Ab dem 1. Juli 2025 wird nach Teilantworten ausgewertet, so dass eine richtige Teilantwort auch einen Punkt ergeben kann. D.h. im oben genannten Beispiel gibt es einen Punkt für die eine richtige Antwort. Die automatische Auswertung des schriftlichen Prüfungsteils wird entsprechend angepasst, so dass die elektronisch durchgeführten Prüfungen das neue Bewertungsschema ohne manuelles Eingreifen umsetzen.
Da ab dem 1. Juli 2025 auch Teilpunkte gegeben werden, können insofern mehr Punkte erzielt werden. Das Niveau des schriftlichen Prüfungsteils soll sich jedoch nicht ändern. Um die neue Bewertung auszugleichen, wird die Anzahl der Prüfungsfragen erhöht. Die Verteilung der Schwerpunkte bleibt jedoch den rechtlichen Anforderungen entsprechend unverändert, ebenso der relevante Stoffumfang. Der Rahmenstoffplan bleibt unverändert.
Im Hinblick auf den mündliche Prüfungsteil gibt es keine Veränderung.
Die neue Regelung wird bundesweit einheitlich zum selben Stichtag bei allen IHKs umgesetzt.
Die aktuelle Bewertung des schriftlichen Prüfungsteils gilt bis zum 30.06.2025:
72 Prüfungsfragen ergeben maximal 100 Punkte (= 100 Prozent).
Für das Bestehen des schriftlichen Teils sind gemäß Prüfungsordnung mindestens 50 Punkte (50 Prozent) erforderlich.
Die neue Bewertung des schriftlichen Prüfungsteils gilt ab dem 01.07.2025:
82 Prüfungsfragen ergeben maximal 120 Punkte (= 100 Prozent neu).
Für das Bestehen des schriftlichen Teils sind gemäß Prüfungsordnung mindestens 60 Punkte (50 Prozent neu) erforderlich.
Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe
Neues Bewertungsschema ab 1. Juli 2025
Die IHK-Organisation entwickelt das Bewertungsschema für die Sachkundeprüfungen weiter. Derzeit steht eine Aktualisierung für den schriftlichen Teil bei der Prüfung im Bewachungsgewerbe an.
Aktuell werden in der Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe Punkte für eine Aufgabe nur dann vergeben, wenn die Richtig/Falsch-Markierungen für die Antwortvorschläge genau mit der Musterlösung übereinstimmen. D. h., wenn bei einer Multiple Choice Frage nur eine Antwort richtig markiert wurde, und eine zweite richtige Antwort nicht oder eine falsche Antwort statt dessen markiert wurde, gibt es 0 Punkte.
Ab dem 1. Juli 2025 wird nach Teilantworten ausgewertet, so dass eine richtige Teilantwort auch einen Punkt ergeben kann. D.h. im oben genannten Beispiel gibt es einen Punkt für die eine richtige Antwort. Die automatische Auswertung des schriftlichen Prüfungsteils wird entsprechend angepasst, so dass die elektronisch durchgeführten Prüfungen das neue Bewertungsschema ohne manuelles Eingreifen umsetzen.
Da ab dem 1. Juli 2025 auch Teilpunkte gegeben werden, können insofern mehr Punkte erzielt werden. Das Niveau des schriftlichen Prüfungsteils soll sich jedoch nicht ändern. Um die neue Bewertung auszugleichen, wird die Anzahl der Prüfungsfragen erhöht. Die Verteilung der Schwerpunkte bleibt jedoch den rechtlichen Anforderungen entsprechend unverändert, ebenso der relevante Stoffumfang. Der Rahmenstoffplan bleibt unverändert.
Im Hinblick auf den mündliche Prüfungsteil gibt es keine Veränderung.
Die neue Regelung wird bundesweit einheitlich zum selben Stichtag bei allen IHKs umgesetzt.
Die aktuelle Bewertung des schriftlichen Prüfungsteils gilt bis zum 30.06.2025:
72 Prüfungsfragen ergeben maximal 100 Punkte (= 100 Prozent).
Für das Bestehen des schriftlichen Teils sind gemäß Prüfungsordnung mindestens 50 Punkte (50 Prozent) erforderlich.
Die neue Bewertung des schriftlichen Prüfungsteils gilt ab dem 01.07.2025:
82 Prüfungsfragen ergeben maximal 120 Punkte (= 100 Prozent neu).
Für das Bestehen des schriftlichen Teils sind gemäß Prüfungsordnung mindestens 60 Punkte (50 Prozent neu) erforderlich.
Änderungen im Bewachungsgewerbe (§ 34 a GewO)
Mit dem Gesetz zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften wird § 34a der Gewerbeordnung ergänzt. Bewachungsunternehmer müssen künftig einen Sachkundenachweis an Stelle des bisherigen 80stündigen Unterrichtungsnachweises erbringen. Bewachungspersonal, das bei der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften oder Großveranstaltungen in leitender Funktion eingesetzt wird, muss ebenfalls einen Sachkundenachweis erbringen. Die Zuverlässigkeitsprüfung des Unternehmers und des Wachpersonals muss alle drei Jahre wiederholt werden.
Für die Teilnahme an einer Unterrichtung ist es erforderlich, dass die zu unterrichtende Person über die zum Verständnis unverzichtbaren deutschen Sprachkenntnisse verfügt. Das sprachliche Verstehen ist Voraussetzung für das inhaltliche Verstehen. Mit der Ergänzung wird klargestellt, dass für die Unterrichtung mindestens Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Kompetenzniveau der selbständigen Sprachverwendung (Kompetenzniveau B1) unverzichtbar und erforderlich sind.
B1 – Fortgeschrittene Sprachverwendung (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen):
- Kann die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht.
- Kann die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet.
- Kann sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessengebiete äußern.
- Kann über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Träume, Hoffnungen und Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben.
Weiterhin ist künftig das Wissen um die Situation von besonders schutzbedürftigen Geflüchteten sowie die Aneignung von Handlungskompetenz in Bezug auf den Umgang mit und den Schutz dieser Gruppen daher Bestandteil der Unterrichtung sowie der Sachkundeprüfung.
Das Sachgebiet „Umgang mit Menschen“ wird um die nachstehenden Punkte ergänzt.
- Interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung der Diversität
- Handlungskompetenz sowohl im Umgang mit als auch zum Schutz von besonders schutzbedürftigen Geflüchteten (wie beispielsweise allein reisende Frauen, Homosexuelle, transgeschlechtliche Personen, Menschen mit Behinderung, Opfer schwerer Gewalt
Allgemeine Informationen
Die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil. Hier werden die Sachgebiete „Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutz", „Bürgerliches Gesetzbuch", „Straf- und Verfahrensrecht einschließlich Umgang mit Verteidigungswaffen", „Unfallverhütungsverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste (DGUV Vorschrift 23)", „Umgang mit Menschen insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen", "interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt" sowie „Grundzüge der Sicherheitstechnik" geprüft.
Mit der Prüfung soll der Nachweis erbracht werden, dass die geprüften Personen über die für die Ausübung ihrer Tätigkeiten notwendigen rechtlichen Vorschriften, fachspezifischen Pflichten und Befugnisse sowie deren praktische Anwendung notwendigen Kenntnisse verfügen. Mit dem Bestehen der Sachkundeprüfung und den erworbenen Kenntnissen sollte ihnen die eigenverantwortliche Wahrnehmung ihrer Wachaufgaben möglich sein.
Die Sachkundeprüfung ist vorgeschrieben für Bewachungsunternehmer an Stelle des bisherigen 80stündigen Unterrichtungsnachweises, Bewachungspersonal, das bei der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften oder Großveranstaltungen in leitender Funktion eingesetzt wird sowie Personen, die ihre Tätigkeit bei Kontrollgängen im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlichem öffentlichen Verkehr (sog. Citystreifen, etc), Schutz vor Ladendieben (sog. Einzelhandelsdetektive), Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (z. B. Türsteher) ausüben.
Bundeseinheitliche Termine: An jedem 3. Donnerstag im Monat, außer es ist ein Feiertag.
Onlineanmeldung mit freien Terminen 2025
Anmeldeschluss: 3 Wochen vor Prüfungstermin
Teilnehmer: Mindestens 8 Personen
Prüfungsort: IHK Lahn-Dill, Geschäftsstelle Wetzlar, Friedenstraße 2, 35578 Wetzlar
Prüfungsgebühr: 170,00 EUR (keine Bildungsgutscheine möglich)
mündlicher Teil / Prüfungsgebühr mündliche Wiederholung : 50,00 EUR
Prüfen Sie Ihr Wissen mit Aufgaben, die das Niveau und den Aufbau der Prüfungsaufgaben wiedergeben (72 Aufgaben).
Zu den Aufgaben gelangt man über die Seite der DIHK Bildungs GmbH.
Hier geht es direkt zu der Testprüfung
Viel Erfolg und Spaß beim Testen!