Nr. 74085
§ 34 a Gewerbeordnung

Bewachungsgewerbe

Das private Sicherheitsgewerbe hat sich in den vergangenen Jahren enorm entwickelt. Um diesen Aufgaben gerecht zu werden, bedarf es qualifizierter Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Ein erster Schritt, um in diesem Arbeitsumfeld tätig zu werden, ist der Nachweis der Unterrichtung nach $ 34 GewO und/oder der erfolgreiche Abschluss der Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe.

Bewachungsgewerbe

Die IHK bietet die im Bewachungsgewerbe gemäß § 34a GewO vorgeschriebene Unterrichtung an.

Bewachungsgewerbe

Die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil. Hier werden u.a. die Sachgebiete „Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutz", „Bürgerliches Gesetzbuch", „Straf- und Verfahrensrecht einschließlich Umgang mit Verteidigungswaffen" u.v.m. geprüft.

Bewachungsgewerbe

Zum 31. Dezember 2018 wurde ein nationales zentrales Bewacherregister eingerichtet.